Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Bürgermeister Roland Kern beendet seine Amtszeit am 31. Mai 2017. Daher ist die Neuwahl des Bürgermeisters der Stadt Rödermark notwendig.
Gemäß § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird der Bürgermeister von den Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (§ 42 Abs. 3 HGO).
§ 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) regelt, dass die Wahl sowie eine notwendig werdende Stichwahl jeweils an einem Sonntag stattfinden. Die Stichwahl findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt (§ 39 Abs. 1 b) HGO). Die Bestimmung der Wahltermine ist Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung (§ 42 KWG).
Der Wahlleiter hat den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl im Bekanntmachungsorgan der Stadt öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss spätestens am 90. Tag vor der Wahl erfolgen (§ 61 Abs. 1 KWO).
Der Magistrat empfiehlt, als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters den 05. Februar 2017 und als Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl den 19. Februar 2017 festzulegen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters den 05. Februar 2017
und als Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl den 19. Februar 2017.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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