Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Rödermark ist seit dem Jahr 2013 und somit bereits im vierten Jahr unter dem Schutz-schirm des Landes Hessen. Bisher konnten die mit dem Land Hessen vertraglich ver-einbarten Ziele, im Wesentlichen die Verbesserung des Ordentlichen Ergebnisses, erreicht werden. Mit dem nächstfolgenden Haushaltplan für die Jahre 2017 und 2018 wird ein weiterer Meilenstein abzubilden sein. Gemäß Schutzschirmvertrag darf das Ordentliche Er-gebnis 2017 nur noch bei rund -942.000 € liegen. In 2018 muss der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein und in den Finanzplanjahren 2019 und 2020, also mindestens für die Dauer von zwei Jahren, ausgeglichen bleiben. Erst danach ist die Stadt Rödermark aus dem Schutzschirmvertrag entlassen.
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutz-schirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen und den voraussichtlichen Stand des Ordentlichen Ergebnisses, hochgerechnet auf das Jahresende, zu berichten haben. Zum 31.08.2016 ist über das erste Halbjahr 2016 zu berichten gewesen.
Anlage 1 bildet den Zielerreichungsgrad des bisherigen Konsolidierungszeitraums ab (zum Stand 10.08.2016). Der Zielerreichungsgrad aller von der Stadtverordnetenversammlung von 2013 bis 2016 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2016 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zu den Konsolidierungs-maßnahmen für das erste Halbjahr 2016 zur Kenntnis. Anlagen: 1.)Bericht zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspfades 2.)Defizitabbau 2013 bis 2016
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