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Vorlage - VO/0229/16  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:1/2/1/Sc/J
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
29.09.2016 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.10.2016 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2015End_Gremien  

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

 

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

 

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde vom Rechnungs-prüfungsamt geprüft und am 14. Juli 2016 mit einem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk versehen.

 

Das Jahresergebnis 2015 der Stadt Rödermark, welches auch Grundlage der Schutz-schirmvereinbarung ist, weist im ordentlichen Ergebnis einen Verlust in Höhe von 3.151.661,04 € (Plan 4.157.700,05 €) auf, so dass eine Ergebnisverbesserung im Plan/Ist Vergleich von 1.006.039,01 € zu verzeichnen ist.

 

Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von 812.082,72 € (Plan 1.130.352,11 €).

 

Der Jahresabschluss 2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.339.578,32 Euro aus, dem ein Planansatz 2015 in Höhe von 3.027.347,94 Euro gegenüber steht. Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung um 22,7 %.

 

Aus Investitionstätigkeiten wurde ein Überschuss in Höhe von 1.019.242,79 € erzielt.

 

Aufgrund der Darlehensablösung durch die Teilnahme am Entschuldungsfonds Hessen (Schutzschirm) wurden die Jahresfehlbeträge 2008, 2009 und ein Teilbetrag aus 2010 mit der Umschuldung in Höhe von 10.048.162,00 verrechnet, so dass in den Folgejahren keine Verrechnung mit der Nettoposition vorzunehmen war. In diesem Jahr findet wieder der § 25 Abs. 3 GemHVO Anwendung. Der Jahresverlust aus 2010 (Rest: -6.502.861,03) wird mit der Nettoposition verrechnet. Die Jahresverluste der folgenden Jahre 2011-2015 werden gemäß den Regelungen zum Haushaltsausgleich fünf Jahre auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten spiegeln zum 31.12.2015 eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von 33 Mio. wider.

 

Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.339.578,32 gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 14. Juli 2016 versehenen Jahresabschluss 2015 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.339.578,32 wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen

 

Jahresabschluss 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2015End_Gremien (4259 KB)