Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0187/16  

 
 
Betreff: Förderantrag gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für
den Neubau einer Kinderbetreuungsstätte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
29.09.2016 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
29.09.2016 
2. nichtöffentlichen Sitzung der Betriebskommission des Eigenbetriebes ´Kommunale Betriebe Rödermark´      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.10.2016 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark kann im Rahmen des Förderkonzepts des Kommunalen Infrastrukturprogramms des Bundes und der Länder Fördermittel über insgesamt 2,529 Millionen Euro abrufen. Davon 1,931 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm für Maßnahmen zur Durchführung von Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur.  Weitere 0,598 Millionen Euro stehen aus dem Landesprogramm zur Verfügung.

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2016 erfolgte eine Zuweisung der Fördermittel aus dem Landesprogramm für den Straßenbau. Die Fördermittel des Bundes können für einen Neubau einer Kinderbetreuungsstätte verwendet werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

 1.931.304, davon BUNDES-ZUSCHUSS=  1.737.304

davon Eigenanteil Kommune  = 194.000 €, der mit einem Komplementär-Finanzierungsdarlehen vom Land finanziert wird (WI Bank-Darlehen mit 10 Jahre Laufzeit, das Land übernimmt die Zinsen, die Kommunen übernehmen lediglich die Tilgung).

 

 

Baugebiet  „An der Rodau

 

Derzeit wird ein Projekt einer Kinderbetreuungsstätte „An der Rodau“ favorisiert. Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes „An der Rodau“ ist eine 3074 qm große Geländefläche hierfür vorgesehen.

 

Für die zukünftige örtliche Kinderbetreuung mit bis zu 100 Kindern hatte daher der Fachbereich IV der Stadt Rödermark ein Raum- und Funktionsprogramm vorgelegt und die Gebäudewirtschaft der Kommunalen Betriebe Rödermark hat verschiedene Bau-konzepte untersucht, um Einsparungspotentiale bei den zukünftigen Baukosten erreichen zu können. Die Baukosten werden nach einer aktuellen Kostenschätzung und Vorentwurf des Architekturbüros Dr. Ing. Huther & Dipl. Ing. Karawassilis Bauplan GmbH vom 31.08.2016, bei ca. EUR 2.500.000 liegen.

 

 

Kosten:

 

Entsprechende Mittel sollen in den Wirtschaftsplänen 2017 und 2018 der Kommunalen Betriebe Rödermark etatisiert werden.

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes abrufbaren Mittel in Höhe von € 1.931.304 zur Teilfinanzierung für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung, deren Baukosten mit € 2.500.000 EUR geschätzt werden, eingesetzt werden sollen.

Eine entsprechende Etatisierung soll in den Wirtschaftsplänen 2017 / 2018 der Kommunalen Betriebe Rödermark durchgeführt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Die Mittel sollen in den Wirtschaftsplänen 2017 und 2018 etatisiert werden..