Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Am 06.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit (bei einer Gegenstimme der FDP) beschlossen, dass die Stadt zum Zwecke des Erhalts der städtebaulichen Struktur am Rathausplatz sowie zur Steuerung der weiteren Entwicklung im Ortskern Ober-Roden von der Erbengemeinschaft Jäger das Anwesen Dieburger Straße 21, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, 239 qm erwirbt. Der Kaufpreis betrug 169.000,00 €. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trug die Stadt Rödermark.
Das Anwesen wurde Ende 2011 ohne durchdachten Plan für eine Nutzung erworben. Nun ist das Gebäude seit über 4,5 Jahren im Besitz der Stadt Rödermark, ohne dass es in seiner Gesamtheit einer erkennbaren Nutzung oder Sanierung/Restaurierung zugeführt wurde oder eine Steuerung der weiteren Entwicklung im Ortskern von Ober-Roden stattgefunden hat. Seit dem Erwerb ist mithin kein Plan für eine weitere Nutzung entwickelt worden oder hat sich aufgedrängt und ein solcher Plan ist mittelfristig aufgrund des augenscheinlich hohen Investitions- und Sanierungsbedarfs auch nicht absehbar. Laut Aussage des Magistrates als Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion belaufen sich die jährlichen Kosten für das Anwesen für die Allgemeinheit auf über 10.000 €. Dies steht in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Stadt. Vor diesem Hintergrund besteht Entscheidungs- und Handlungsbedarf – insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass eine ohnehin stark sanierungsbedürftige Immobilie mit den Jahren des Leerstandes immer höhere Kosten produziert und ggf. sogar Verkehrssicherungspflichten hervorruft.
Da die Stadt offensichtlich auch längerfristig keinen erkennbaren Bedarf für das Gebäude hat, ist eine Wiederveräußerung angeraten, um die Betriebskosten einzusparen. Aus Sicht des Antragstellers ist der Erhalt des Gebäudes dabei keinesfalls die bzw. eine Grundvoraussetzung. Auch der permanente Abriss und damit die Schaffung einer Sichtachse zwischen Kulturhalle und Rathaus, einer optischen Verbindung zwischen Kulturhallenvorplatz und Rathausplatz würde aus Sicht der antragstellenden Fraktion beide Plätze wechselseitig aufwert Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, für das Anwesen Dieburger Straße 21, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, 239 qm („Jägerhaus“), einen Investor zu suchen bzw. mit ggf. zu einem früheren Zeitpunkt vorhandenen Investoren in Sondierungsgespräche über einen Verkauf einzutreten. Der Erhalt des Gebäudes soll dabei keinesfalls eine zwingende Voraussetzung sein.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||