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Sachverhalt/Begründung:
Der Direktor des Regionalsverbands Frankfurt-RheinMain, Ludger Stuve, fordert aktuell die Kommunen im Rhein-Main Gebiet nachdrücklich dazu auf, kurz- und mittelfristig neue Siedlungs- und Gewerbeflächen auszuweisen und nutzbar zu machen. Dies begrüßt die FDP Rödermark ausdrücklich - war es doch die FDP, die in der Vergangenheit ebendies immer und immer und immer wieder in der Stadtverordnetenversammlung gefordert hat. Im aktuellen Koalitionsvertrag 2016-2021 der alten und neuen regierenden Koalition aus CDU und AL/Grüne wird ein „Rödermarkplan“ mit neuen Siedlungs- und Gewerbeflächen ausdrücklich gefordert. In diesem besagten Koalitionsvertrag heißt es dazu konkret (Zitate):
- „[...] Grundsätzlich sind genügend Flächen zu aktivieren, um wenigstens mittelfristig die Bedarfe abdecken zu können. Insbesondere bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind weitere Optionen zum Wohnungsbau zu eröffnen. [...]“ - „[...] Flächenbereitstellung für eine wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere auch für Neuansiedlungen [...]“ - „[...] ist der Bedarf an Flächen festzustellen und kritisch zu würdigen. Diese Bedarfsanalyse ist durchzuführen für gewerbliche Nutzung, für Wohnen, Einkaufen und für kulturelle und soziale Einrichtungen und Aktivitäten. Grundsätzlich muss in allen Bereichen eine maßvolle Weiterentwicklung möglich sein. [...]“
Die FDP stellt hierzu hocherfreut fest, dass der liberale Politikansatz der maßvollen und bedarfsgerechten Gebietsentwicklung und -ausweisung nunmehr endlich auch bei der schwarz-grünen Koalition angekommen ist. Um jedoch jetzt bei der Erreichung dieses im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziels nicht wieder wertvolle Zeit/Jahre mit Abwarten oder Hinauszögern zu vergeuden, sind hierzu nun dringend konkrete Maßnahmen und erste Schritte erforderlich. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftrag, zu prüfen und in einer der beiden Sitzungen des Ausschuss für Bau, Umwelt Sicherheit und Energie im September 2016 zu berichten:
1. welche Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und Mischgebietsflächen, die aktuell noch nicht genutzt sind und für die es noch keinen gültigen Bebauungsplan gibt, auf dem Gebiet der Stadt Rödermark auf Basis des aktuell gültigen regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesen werden könnten, mit welcher Größer und Nutzung, und diese konkret zu benennen.
2. welche bebauten Flächen aktuell nicht Bestandteil von Bebauungsplänen sind, ob es möglich ist, diese in Bebauungspläne gemäß einem Rödermarkplan aufzunehmen, wie dies geschehen könnte und in welchem Zeitrahmen.
3. welche Flächen in Bebauungsplänen erfasst sind, deren Nutzung nicht der im Bebauungsplan festgelegten entspricht.
4. welche finanziellen und personellen Ressourcen nötig sind, um einen/den „Rödermarkplan“ (Überplanung des Stadtgebiets Rödermark mit Neuausweisungen) überhaupt realistisch umsetzen zu können.
5. wieviel Fläche (m2) sinnvollerweise für die mittelfristige Realisierung des „Rödermarkplans“ im regionalen Flächennutzungsplan aktiviert bzw. nutzbar gemacht werden müss(-t-)en.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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