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Tagesordnung - 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 19.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Erarbeitung von Härtefallregelungen"  
FFW/0067/15  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Hebesatz Grundsteuer"  
FFW/0068/15  
Ö 6  
Umsetzung der Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene - Anwendung des HessBGG in der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0062/15  
Ö 7  
Neuwahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsschöffen der Ortsgerichte Rödermark I (Ober-Roden) und Rödermark II (Urberach)
VO/0072/15  
Ö 8  
Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4. Änderung  
Enthält Anlagen
VO/0070/15  
Ö 9  
Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn" Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen und Bedenken  
Enthält Anlagen
VO/0080/15  
Ö 10  
Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn", Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0081/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 30 „An der Eisenbahn“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründungen, schalltechnische Untersuchung und landschaftspflegerischer Fachbeitrag.

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom 23.4.2015.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    06.05.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 30 „An der Eisenbahn“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründungen, schalltechnische Untersuchung und landschaftspflegerischer Fachbeitrag.

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom 23.4.2015.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                            CDU, ALG, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    07.05.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 30 „An der Eisenbahn“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründungen, schalltechnische Untersuchung und landschaftspflegerischer Fachbeitrag.

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom 23.4.2015.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herzustellen.

 

Es findet keine Abstimmung statt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.

 

   
    19.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 30 „An der Eisenbahn“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründungen, schalltechnische Untersuchung und landschaftspflegerischer Fachbeitrag.

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom 23.4.2015.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herzustellen.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 11  
Aufstellungsbeschluss Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"  
Enthält Anlagen
VO/0076/15  
Ö 12  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft  
FWR/0085/15  
Ö 13  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Verkehrssituation Ortseinfahrten Messenhausen  
SPD/0110/15  
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden  
SPD/0084/15  
Ö 14.1  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden  
CAL/0111/15  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: "Rekommunalisierung der Tagespflege - klare Strukturen schaffen!"  
FDP/0089/15