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Tagesordnung - 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Kindergartenbeiträge und Essenskosten  
ALG/0153/10  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion: Einführung von Bildungs-Chip-Karten in Rödermark (Änderungsantrag)  
CDU/0205/11  
Ö 6  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 515/1, Am Karnweg 69 mit 259 m²  
VO/0156/11  
Ö 7  
Bruchwiesenstraße (U3-Gruppe) -Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in die Kommunalen Betriebe-  
VO/0160/11  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes B 10.2 "Bruchwiesenstraße II" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
Enthält Anlagen
VO/0175/11  
    VORLAGE
   

 

   
    08.06.2011 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Wird zusammen mit T0p 4 abgestimmt

Wird zusammen mit T0p  4 abgestimmt

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

Ablehnung:                            ./.

Enthaltung:                            ./.

 

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ eingegangen Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern bzw. die dazugehörigen Beschlüsse incl. des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ werden einstimmig zur Annahme empfohlen.

   
    09.06.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen

1.1              Der Hinweis der DB Services Immobilien GmbH, wonach durch den Eisenbahnbetrieb und durch die Erhaltung der Bahnanlagen Immissionen entstehen könnten, wird zur Kenntnis genommen. Da aber insbesondere die schalltechnische Untersuchung, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan 32 „An den Rennwiesen“ erstellt wurde, zu dem Ergebnis geführt hat, dass es für die der Bahnstrecke nächstgelegenen Gebäudefassaden nur zu geringfügigen Orientierungswertüberschreitungen kommt, die innerhalb des Abwägungsspielraumes liegen, wird auch für den Bebauungsplan B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ von der Festsetzung aktiver oder passiver Schallschutzmaßnahmen abgesehen. Diese Einschätzung erfolgt auch im Hinblick darauf, dass die für den Immissionsschutz zuständige Abteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt in ihrer Stellungnahme darauf hinweist, dass keine Bedenken bezüglich der vorgelegten Planung bestehen.

 

1.2              Der Hinweis der DB Services Immobilien GmbH, wonach Oberflächen- und sonstige Abwässer dem Bahngelände nicht zugeleitet werden dürften, wird zur Kenntnis genommen. Da aber die im Bereich des Kindergartengebäudes anfallenden Abwässer dem in der Bruchwiesenstraße verlaufenden Kanal zugeführt und das auf den Grundstücksfreiflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück selbst versickert, ergeben sich keine Konsequenzen für die Planung.

 

1.3              Die Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

 

1.4              Der Hinweis, wonach bei der Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn darauf zu achten sei, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen seien und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen dürften, wird zur Kenntnis genommen. Da im Bereich des zukünftigen Kindergartengeländes derartige Einrichtungen aber ohnehin nicht vorgesehen sind, ergeben sich keine Konsequenzen für die Planung.

 

1.5              In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, wonach zur Bahnseite hin keine windbruchgefährdeten Hölzer sowie stark rankende und kriechende Gewächse verwendet werden dürfen und dass der Pflanzabstand zum Bahnbetriebsgelände für klein- und mittelwüchsige Sträucher 10 m und für Bäume 12 m betragen muss.

 

1.6              Der Hinweis der DB Services Immobilien GmbH, wonach durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet werden dürfe, wird zur Kenntnis genommen. Konsequenzen für die Planung ergeben sich daraus allerdings nicht, da die Errichtung eines Kindergartenneubaus auf einem eigenständigen, südlich der Bahnlinie gelegenen Grundstück nicht zu Beeinträchtigungen des Bahnbetriebes führen wird.

 

1.7              Der Hinweis der DB Services Immobilien GmbH, wonach die DB Netz AG im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen sei, wird für die nachfolgende Objektplanung zur Kenntnis genommen.

 

1.8              In den Bebauungsplanentwurf wird eine Regelung aufgenommen, wonach das Grundstück Nr. 849/2 entlang der Nord- und Ostgrenzen mit einem mindestens 1,4 m hohen Zaun einzufrieden ist.

 

2.1              In den Bebauungsplanentwurf wird ein Hinweis aufgenommen, wonach sich im Gehwegbereich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG befinden.

 

2.2              In den Bebauungsplanentwurf wird ein Hinweis aufgenommen, wonach bei der Durchführung von Baumpflanzungen darauf zu achten ist, dass die Bäume in mindestens 2,5 m Entfernung zu Leitungen gepflanzt werden und dass bei Unterschreitung dieses Abstandes Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um die Baumwurzeln von den Leitungen fernzuhalten.

 

3.              Die Ausführungen der Fraport AG, wonach es im Zuge des Flughafenausbaus zu Veränderungen in den Ab- und Anflugrouten des Flughafens Frankfurt Main bzw. ihrer Nutzungsintensität kommen könne, die mit entsprechenden Veränderungen in den Lärmkonturen einhergehen könnten, werden zur Kenntnis genommen. Konsequenzen für den Bebauungsplan ergeben sich diesbezüglich allerdings nicht, da hiervon auch die gesamte bestehende Ortslage von Urberach mit ihren Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten ebenso betroffen wäre wie das Plangebiet.

 

4.1              Der Anregung des Kreisausschusses des Kreises Offenbach, den Baumbestand an der westlichen Grundstücksgrenze dauerhaft zu erhalten, wird nicht gefolgt. So wird im Rahmen der Abwägung der Möglichkeit, das Kindergartengebäude so auf dem Grundstück errichten zu können, dass weitgehend zusammenhängende Freiflächen für das Spielen auf nach Osten und Südwesten hin orientierten Außenflächen zur Verfügung stehen, höher gewichtet als der damit verbundene Verlust einer Baumhecke am Westrand des Plangebietes.

 

4.2              Die Anregung des Kreisausschusses des Kreises Offenbach, die auf dem Grundstück erforderlichen Spiel- und Bewegungsflächen möglichst weit entfernt von den südlich und westlich angrenzenden Wohnhäusern zu realisieren, wird für die nachfolgende Objektplanung zur Kenntnis genommen.

 

4.3              In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, wonach Betriebswasseranlagen (z.B. Zisternen oder Brunnen) von den künftigen Betreibern gemäß § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung formlos angezeigt werden müssen.

 

4.4              Die Hinweise des Kreisausschusses des Kreises Offenbach zu den sich aus der Hessischen Bauordnung ergebenden Brandschutzvorschriften sowie zur Löschwasserversorgung werden für die nachfolgende Objektplanung zur Kenntnis genommen.

 

5.              Gemäß der Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen wird ein Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen des § 20 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

 

6.1              Bezüglich der Empfehlung, Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen, wird der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main auf den Beschluss zur entsprechenden Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH verwiesen.

 

6.2              Dem Hinweis des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main, auch das Thema „Artenschutz“ in die Planbegründung aufzunehmen, wird gefolgt. Da aber eine faunistische Einschätzung durch das Büro bioplan, Ober-Ramstadt zu dem Ergebnis kommt, dass das Plangebiet aufgrund seiner Insellage inmitten des Siedlungsbereiches sowie aufgrund der Lärmbelastungen durch die Rodaustraße und die S-Bahnlinie im Norden, durch die Bruchwiesenstraße im Süden und durch den P+R-Parkplatz des S-Bahnhofes Urberach im Osten als Lebensraum für Tiere nur stark eingeschränkt nutzbar ist, ergeben sich keine Konsequenzen für die Planung.

 

7.1              Eine Beschlussfassung erübrigt sich.
 

7.2              Hinsichtlich der Belange „Naturschutz und Landschaftspflege“ wird das Regierungspräsidium Darmstadt auf den Beschluss zur entsprechenden Stellungnahme des Kreisausschusses des Kreises Offenbach verwiesen.

 

7.3              Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

 

7.4              Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

 

7.5              Die Forderung des Regierungspräsidiums Darmstadt, die gegenwärtige und die zu erwartende Grundwassersituation im Baugebiet in Form eines hydrogeologischen Gutachtens zu untersuchen, wird zur Kenntnis genommen. Da aber bereits im Vorfeld der Objektplanung, insbesondere zur Untersuchung der Standsicherheit des Untergrundes, ein Bodengutachten für das zukünftige Kindergartengrundstück erstellt wurde und dabei keine oberflächennahen Grundwasserschichten angetroffen wurden, gleichzeitig aber auch keine Unterkellerung des Kindergartengebäudes vorgesehen ist, ergeben sich keine Konsequenzen für die Planung.

 

7.6              Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

 

8.1              Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

 

8.2              Der Hinweis, wonach der Anschluss an die öffentliche „Abwasseranlage“ sowie die Herstellung von Anschlussleitungen gemäß der städtischen Entwässerungssatzung bei den Kommunalen Betrieben zu beantragen bzw. zu genehmigen sei, wird für die nachfolgende Objektplanung zur Kenntnis genommen.

 

9.1              Die am Nordrand des Plangebietes verlaufende Leitung der HSE Technik GmbH & Co.KG wird als Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

 

9.2              Bezüglich der Hinweise zum Leitungsschutz wird die HSE Technik GmbH & Co.KG auf den Beschluss zur entsprechenden Stellungnahme der Deutschen Telekom AG verwiesen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.

 

   
    21.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Sachverhalt/Begründung:

Über die Tagesordnungspunkte 8 und 9, die gemeinsam aufgerufen werden erfolgt Abstimmung ohne Aussprache:

 

Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 4 (2) i.V.m. § 13a BauGB

sowie der öffentlichen Auslegung vom 31.01.2011 bis 02.03.2011:

 

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 24.01.2011

 

Die Beschlussvorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind in der angehängten Aufstellung dargelegt:

 

A              Keine Stellungnahmen abgegeben haben:

 

  • Amt für Bodenmanagement, Heppenheim
  • Landrat des Kreises Offenbach, Dietzenbach
  • Bischöfliches Ordinariat, Mainz
  • Wasserverbund Rodau - Bieber, Rodgau
  • HEAG Südhessische Energie AG
  • Botanische Vereinigung für Naturschutz, Wetterberg
  • BUND Landesverband Hessen e.V., Frankfurt a.M.
  • Deutsche Gebirgs- und Wandervereine, Weilrod
  • Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Echzell
  • Naturschutzbund Deutschland, Wetzlar
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Wiesbaden - Biebrich
  • Landesjagdverband Hessen e.V., Bad Nauheim
  • Verband Hessischer Fischer e.V., Wiesbaden

 

B              Stellungnahmen ohne Anregungen:

 

  • Amt für Straßen- und Verkehrswesen, Frankfurt, Frankfurt
  • Eisenbahn-Bundesamt, Frankfurt am Main
  • DSF Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen
  • Hessen-Forst, Forstamt Langen
  • Wehrbereichsverwaltung West, Wiesbaden
  • Evangelische Kirchenverwaltung Darmstadt, Darmstadt
  • RMV, Hofheim a. TS.
  • Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg, Babenhausen

 


 

 

Abstimmungsergebnis (en bloc):              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_0175_11 (45 KB)      
Ö 9  
Beschluss des Bebauungsplanes B10.2 "Bruchwiesenstraße II" als Satzung  
VO/0176/11  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Wirtschaftsförderung - Liquidation der IC Rödermark AG  
SPD/0179/11  
Ö 10.1  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Umbau Wirtschaftsförderung - Liquidation der IC Rödermark AG (Änderungsantrag)  
CAL/0203/11  
Ö 10.2  
Umbau Wirtschaftsförderung - Liquidation der IC Rödermark AG (Änderungsantrag)  
IFA/0214/11  
Ö 11  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Verkaufspreise für Wohnbaugrundstücke - Bonus für die Errichtung von Nullenergiehäusern  
CAL/0180/11  
Ö 11.1  
Antrag der FDP-Fraktion: Wohnbaugrundstücke & Energiesparhäuser (Änderungsantrag)  
FDP/0194/11  
Ö 12  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Beratung und Hilfsangebote in den Wohnquartieren  
CAL/0181/11  
Ö 13  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes " Areal Breidert" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0189/11  
Ö 14  
Beschlussfassung des Bebauungsplanes " Areal Breidert" als Satzung
VO/0190/11  
Ö 15  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs B 9.4 "Am Schellbusch" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0186/11  
Ö 16  
Beschlussfassung des Bebauungsplanes B 9.4 "Am Schellbusch" als Satzung  
VO/0188/11