Der Magistrat wird beauftragt, zu ermitteln, welche Areale bzw. Gebiete in der Gemarkung der Stadt Rödermark unter Berücksichtigung der Vorgaben des BauGB als Gewerbegebiete ausgewiesen werden können. Es sollten mindestens drei Vorschläge entwickelt werden. Diese Vorschläge dienen dazu, die Stellungnahme der STAVO zum Flächennutzungsplan vorzubereiten.
Der Magistrat soll die Vorschläge bewerten (dabei sind u. a folgende Gegebenheiten zu berücksichtigen: Größe, verkehrliche Erschließung, Verkehrsanbindung, Umweltverträglichkeit, planerische Realisierbarkeit, Beeinträchtigungen von Anwohnern).
Es wird eine Sondersitzung des Bauausschusses geben. Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.