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Auszug - Beschluss des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße" als Satzung  

 
 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0282/09 Beschluss des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße" als Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102 / A 20.7
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Der Beschluss wurde ohne Aussprache zu Beginn der Sitzung gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /