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Auszug - Beschlussfassung über die während des Verfahrens eingegangenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans A 20.7 "Erikastraße"  

 
 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0279/09 Beschlussfassung über die während des Verfahrens eingegangenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans A 20.7 "Erikastraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102/ A 20.7
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Beschluss wurde ohne Aussprache zu Beginn der Sitzung gefasst

Beschlussfassung erfolgte ohne Aussprache zu Beginn der Sitzung.

 

1              Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom 14.08.2009

 

                                          Beschluss:

 

              Die Ausführungen der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, wonach sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom im Bereich des Plangebietes befinden, werden zum Anlass genommen, einen zeichnerischen Hinweis in das Planbild aufzunehmen. Ein Erfordernis zur Änderung der Festsetzungsinhalte ergibt sich daraus allerdings nicht, da die Leitungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen bzw. innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Wohnweg verlaufen.

 

2              Schreiben der Fraport AG vom 09.07.2009

 

                                          Beschluss:

 

Der Hinweis der Fraport AG, dass es im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu Veränderungen in den Ab-und Anflugrouten des Flughafens Frankfurt bzw. ihrer Nutzungsintensität kommen werde, die mit entsprechenden Veränderungen in den Lärmkonturen einhergingen, führt zu keiner Änderung der Planung, da die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete und bereits bauten Ortslagen von den Veränderungen in gleichem Maße betroffen sind, wie das Plangebiet selbst.

 

3              Schreiben des Kreisausschusses des Kreises Offenbach vom 28.07.2009

 

3.1                                          Beschluss:

 

              Die Ausführungen des Kreisausschusses des Kreises Offenbach im Zusammenhang mit der Anpflanzung von Laubbäumen im Plangebiet werden zum Anlass genommen, eine textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen, wonach mindestens drei hochstämmige, standortgerechte Laubbäume innerhalb der öffentlichen Grünfläche - Kinderspielplatz anzupflanzen sind und den Bebauungsplan um eine Pflanzliste in Hinweisform zu ergänzen. Auf die Festsetzung konkreter Standorte wird mit Blick auf einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum im Rahmen der Ausbauplanung für den Kinderspielplatz verzichtet.

 

              Mit Blick auf die Festsetzungen im Bebauungsplan, wonach mindestens 30 % der zu begrünenden Freiflächen der Baugrundstücke mit einheimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind, wird der damit verbundene Begrünungsanteil und -umfang auf den zukünftigen Baugrundstücken für ausreichend erachtet. Das Interesse der zukünftigen Bauherrn an einer flexiblen Gestaltung ihrer Gartenfläche wird im Rahmen der Abwägung höher gewichtet als das Ziel, zusätzliches Grünvolumen in Form von Laubbäumen innerhalb der Baugrundstücke zwingend vorzuschreiben.

 

3.2              Sollten für diesen Bebauungsplan planungsrechtliche Betriebswasseranlagen (z. B. Zisternen oder Brunnen) vorgesehen sein, müsste von den künftigen Betreibern gemäß § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 diese formlos angezeigt werden.

 

                            Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

 

3.3                                          Beschluss:

 

              Der Hinweise des Kreisausschusses des Kreises Offenbach auf die erforderlichen Flächen für Feuerwehr und Rettungsdienst in Anlehnung an die DIN 1055, Blatt 3 (Lastannahme für Bauten, Verkehrslasten) und die Richtlinie - Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken - sowie die ausreichende Bemessung der Erschließungsstraßen führt im Hinblick auf die Festsetzungsinhalte des Bebauungsplanes zu keinen Änderungen, da der Bebauungsplan im Rahmen der Festsetzungsinhalte die Zugängigkeit zur bestehenden Bebauung im Azaleenweg verbessert bzw. auch zur geplanten Bebauung in ausreichendem Maße sicherstellt.

 

 

3.4                            Beschluss:

 

              Die Ausführungen des Kreisausschusses im Zusammenhang mit der
Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung führen zu keiner Änderung der Planung, da eine Entnahme der geforderten Löschwassermenge aus dem bestehenden Trinkwassernetz in der geforderten Menge unter Zugrundelegung des Löschwasserbereiches entsprechend dem Arbeitsblatt W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ gewährleistet werden kann.

 

3.5                                          Beschluss:

 

              Der Hinweis des Kreisausschusses des Kreises Offenbach auf dem Kreistagsbeschluss vom 31.10.2007 zur energieoptimierten Bauweise wird für die zukünftigen Siedlungsausweisungen im Stadtgebiet von Rödermark zur Kenntnis genommen. Da durch diesen Änderungsplan aber lediglich auf dem Flurstück Nr. 456 innerhalb der bebauten Ortslage im Sinne einer Nachverdichtung eine Neubebauung in geringfügigem Umfang ermöglicht wird, wird kein Erfordernis gesehen, auf diesem Einzelgrundstück durch entsprechende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Festsetzungen eine energieoptimierte Bebauung gemäß des Kreistagsbeschlusses vom 31.10.2007 vorzubereiten.

 

4              Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen

              vom 29.07.2009

 

                                          Beschluss:

 

              Die Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, einen entsprechenden Hinweis auf § 20 Hessischem Denkmalschutzgesetz aufzunehmen, wird aufgegriffen.

 

5              Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt

              vom 07.08.2009

 

                                          Beschluss:

 

              Die Ausführungen des Regierungspräsidiums Darmstadt im Zusammenhang mit der Ver- und Entsorgung des Plangebietes werden zum Anlass genommen, die zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse in die Begründung aufzunehmen. Ein Änderungsbedarf der Planung wird allerdings aufgrund der gesicherten Versorgung und dem geringen Umfang der ermöglichten Bebauung nicht gesehen.

 

              Hinsichtlich des Grundwassers bzw. des Grundwasserflurabstandes und der Verschmutzungsempfindlichkeit werden die vorliegenden Informationen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sowie des Landesamtes für Bodenforschung  in der Begründung ergänzt. Ein Änderungsbedarf der Planung ergibt sich allerdings diesbezüglich nicht.

 

              Ein Erfordernis, die Erstellung von Zisternen zum sparsamen Umgang mit Wasser im Plangebiet zwingend vorzuschreiben wird mit Blick auf die Entwässerungssatzung der Stadt und den Einzelinteressen der zukünftigen Bauherrn Niederschlagswasser aus Kostengründen möglichst zu sammeln und zu verwenden nicht gesehen.

 

6              Schreiben des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg

              vom 06.07.2009

 

              Das Plangebiet könne durch das vorhandene Ortsnetz mit Trink- und Brauchwasser versorgt werden. Das Löschwasser könne mit 96 m3/h an dem in der Anlage markierten Hydranten aus dem bestehenden Trinkwassernetz entnommen werden.

              Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg stelle den Grundschutz ohne rechtliche Verpflichtung zur Verfügung. Aufgrund von höherer Gewalt oder geänderten technischen Bedingungen könne der Grundschutz nicht uneingeschränkt zugesichert werden. Der darüber hinausgehende Objektschutz liege in der Verantwortung des Eigentümers.

 

                            Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

 

7              Schreiben der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark

              vom 13.07.2009

 

                                          Beschluss:

 

              Die kommunalen Betriebe der Stadt Rödermarkt werden hinsichtlich ihrer Anregung, das Niederschlagswasser, so weit möglich, auf dem Grundstück einer Versickerung bzw. einer geeigneten Nutzung (Regenwasserbewirtschaftung) zuzuführen auf den entsprechenden Beschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Wasser im Plangebiet verwiesen.

 

8              Schreiben von Frau Antje  und Herrn Friedhelm Hagen, Azaleenweg 8

              vom 14.07.2009

 

                                          Beschluss:

 

              Die Anregung von Frau Antje und Herrn Friedhelm Hagen, eine Verbreiterung des Azaleenweges um mindestens 1,80 m bis 2,00 m unter Hinweis auf einen möglichen Brandfall festzusetzen, führt zu keiner Änderung der Planung. Die vorgesehene Breite von 4 m ermöglicht auch in Übereinstimmung mit den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE 85 / 95 einen Begegnungsfall von Pkw im Gegenverkehr bei verminderter Geschwindigkeit und verbessert somit die Zugängigkeit zu den bestehenden und geplanten Häusern, wozu nicht zuletzt auch die Erweiterung der Wendeflächen am Ende des Azaleenweges beiträgt. Auch die Zugängigkeit für die Feuerwehr wird durch eine Verbreiterung des Weges auf 4 m verbessert und als ausreichend erachtet. Vor dem Hintergrund der o.g. Ausführungen wird im Rahmen der Abwägung dem Interesse der Anwohner an einer weitergehenden Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche geringer gewichtet als das Interesse weitere Versiegelungen durch Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen über das erforderliche Maß hinaus zu vermeiden.

             

Hinsichtlich der Anregung im Rahmen der Straßenverbreiterung einen zusätzlichen Hydranten im Azaleenweg unterzubringen, ist auf den entsprechenden Beschluss zur Stellungnahme des Kreisausschusses zu verweisen.

 

9              Schreiben von Franz Stadtmüller, Azaleenweg 4

              vom 03.08.2009

 

                                          Beschluss:

 

              Hinsichtlich der Anregung, den Azaleenweg um mindestens 1,8 m - 2 m aus brandtechnischen Erwägungen zu verbreitern, werden Herr Franz Stadtmüller sowie die Familien Röhrig und Arndgen auf den entsprechenden Beschluss zur Stellungnahme der Familie Hagen verwiesen.

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Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:              betreffend allen eingegangenen Anregungen:

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

              einstimmig angenommen