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Sachverhalt/Begründung: Nach dem
Willen der CDU/FDP-Fraktion sollen die bisherigen Vergaberichtlinien neu formuliert
werden. Die SPD-Fraktion hat im Grundsatz dazu keine Einwände, jedoch fehlen aus
unserer Sicht die grundlegenden Festlegungen zu Einkommensgrenzen. Besserverdienende
sind an dieser Stelle nicht gleichzusetzen mit sog. Schwellenhaushalten die
eigen Wohnraum schaffen wollen. Insofern soll durch Ergänzung in Ziffer 2 hier
eine klare und unmissverständliche Festlegung zu den Einkommensgrenzen
definiert werden. Hinsichtlich
des Ansinnens der Anderen Liste/die Grünen verstehen wir deren Ansatz und wollen
mit unserem Änderungsantrag diese Anreize auch sinnvoll und präzise vom Auftrag
her formulieren. Die bisherige Formulierung der Ziffer 3. des Änderungsantrages
lassen Interpretationsspielraum zu. Absatz 4. wollen wir mit einem sinnvollen
Begehren ebenso klar definieren. Die neue Energieeinsparverordnung 2009 ist
eine zwingende Verpflichtung, so dass sie hier nicht noch einmal explizit zu
nennen ist. Die SPD stellt daher folgende Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge. Beschlussvorschlag: Zum Antrag der CDU/FDP Der
Magistrat wird aufgefordert, bei der Erstellung des Konzeptes zur
besseren Vermarktung
der städtischen Wohnbaugrundstücke Ziffer 1: unverändert Ziffer 2: Es soll ein
Sonderkonzept für junge Familien erstellt werden. Die Preise Ziffer 3: unverändert Zum Antrag
der Anderen Liste/Die Grünen: Streichung
des Textes zu Ziffer 3
Ziffer 4
sollte wie folgt geändert werden: Wird auf
einem von der Stadt Rödermark veräußerten Baugrundstück ein Neubau mit dem
Standart „Passivhaus“ errichtet, Somit
würde nach Annahme der Änderungsanträge folgender Beschlussvorschlag zum Tragen
kommen: Der
Magistrat wird aufgefordert, bei der Erstellung des Konzeptes zur besseren Vermarktung
der städtischen Wohnbaugrundstücke folgendes zu beachten: 1. Das Konzept zur besseren Vermarktung der Grundstücke soll
grundsätzlich sämtliche Grundstücke umfassen. Eine generelle Herabsetzung der Grundstückspreise
soll jedoch nicht erfolgen. Dies schließt nicht aus, dass für Einzelfälle
Preisanpassungen vorgenommen werden. 2. Es soll ein Sonderkonzept für junge Familien erstellt werden. Die
Preise für städtische Wohnbaugrundstücke sollen so gestaltet werden, dass es
für junge Familien attraktiv ist, in Rödermark zu bauen oder in Rödermark ein Ausdruck
vom: 18.09.2009 Seite: 3/3 Eigenheim zu erwerben. Deutliche Herabsetzungen der
Grundstückspreise für junge Familien sind daher grundsätzlich möglich und auch
erwünscht. Die Vergaberichtlinien sind zu überarbeiten. Im Wesentlichen sollen
nur noch folgende Kriterien maßgeblich sein: Die Vergabe soll an junge Familien
mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erfolgen. Des Weiteren ist eine Bindungsfrist
von 10 Jahren einzuhalten. Bei den neu zu erstellenden Vergaberichtlinien
sollen die bisher geltenden Einkommensgrenzen beibehalten werden. 3. Insbesondere beim Baugebiet „An den Rennwiesen“ ist im
Rahmen des Sonderkonzeptes für junge Familien eine solche deutliche
Herabsetzung vorzunehmen. Angestrebt wird ein Preis von 200,00 € m² im
Rahmen des Sonderkonzeptes. 4. Wird auf einem von der Stadt Rödermark veräußerten Baugrundstück
ein Neubau mit dem Standart „Passivhaus“ errichtet, wird der Kaufpreis
für den Erwerb eines städtischen Grundstücks zunächst um 10% reduziert und für
5 Jahre zinslos gestundet. Innerhalb dieses Zeitraums - beginnend nach dem Jahr
der Fertigstellung und Bezug - verpflichtet sich der Erwerber jeweils zum Jahresbeginn
in 5 gleichen Raten der Stadt die geleistete Stundung zu erstatten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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