Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Unterlagen für die Fortschreibung des Regionalplanes Südhessen
und zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) liegen in der
Zeit vom 1. September 2009 bis einschließlich 2. November 2009 öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Anregungen und Bedenken beim Regierungspräsidium
Darmstadt oder dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
vorgetragen werden. Die Stadt Rödermark ist ebenfalls aufgefordert, während
dieses Zeitraumes bis möglichst 2. November 2009, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Ende der Offenlegung, Stellung zu nehmen und ihre
Anregungen und Bedenken mitzuteilen. Die Stellungnahmen werden im
Regierungspräsidium Darmstadt bzw. beim Planungsverband Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main in gegenseitiger Abstimmung geprüft und bearbeitet.
Anschließend werden Regionalversammlung und Verbandskammer entscheiden, welche
Anregungen und Bedenken in den Regionalplan/RegFNP übernommen werden. Gemäß Beschluss des Ausschusses für Bau,
Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur vom 11. Juli 2007 hat die Stadt Rödermark
zum Entwurf 2007 wie folgt Stellung genommen: 1.
Redaktionelle Änderungen 1.1 Im Bereich der
Baugebiete „Am Hallhüttenweg“ und „Am Eichenbühl“ im
Stadtteil Urberach (s. Anlage) sind in der Hauptkarte die tatsächlichen
Geltungsbereichsgrenzen darzustellen. 1.2 Das Sondergebiet
Einkauf im Stadtteil Urbrach ist auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes B
23 „Östlich der Ober-Rodener Straße“ zu beschränken (s. Anlage). 2. zu Siedlungsflächen 2.1 Die Änderung der
geplanten Siedlungsflächen im Bereich der Stadt Rödermark wird abgelehnt. Im
Regionalplan und in Regionalen Flächennutzungsplan sind für die
Siedlungsflächen sowie für die Sonderflächen Sport die identischen Festsetzungen
zu treffen, wie sie sich aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan für das
Gebiet der Stadt Rödermark ergeben. Nördlich der
Albert-Einstein-Straße sind potentielle Bauflächen für Wohn-, Misch- und
Gewerbegebiet auszuweisen, wobei sich die Gewerbenutzung an die
Albert-Einstein-Straße bzw. den Rödermarkring anschließen und in eine Wohnnutzung
Richtung Ortsrand des Stadtteiles Ober-Roden übergehen soll. 2.2 Die südöstlich des
Bahnhofs Ober-Roden ausgewiesene gewerbliche Baufläche ist unter
Berücksichtigung der bestehenden Bebauung und Nutzung der das Gebiet umgebenden
Mischgebietsfläche zuzuordnen. Der Gewerbetrieb besteht nicht mehr. 3. zu
Grünflächen Die Vereinsanlagen sind bezüglich der Anlagen des Hundeclubs
Waldacker, der Hundedressurplätze an der Kläranlage und gegenüber RWE, des
Vereins Diana und die Angleranlagen in der ehemaligen Kläranlage Waldacker und
im Bereich des „Dreiländerecks“, wo die Gemarkungen Messel,
Offenthal und Urberach zusammenstoßen, zu ergänzen; ebenso das Gelände der
Pferdefreunde Urberach im Aussiedlerhof Geis an der Römerstraße. 4. zu
Verkehr Die Führung der Ortsumfahrung
Offenthal wird in der im Plan enthaltenen Fassung abgelehnt. Wie bereits im
Planfeststellungsverfahren gefordert, soll ein Ausbau der sog. K/L-Trasse
erfolgen. Eine wie vom Regierungspräsidium Darmstadt geforderte detaillierte
Untersuchung liegt immer noch nicht vor. Die Trasse ist noch nicht
planfestgestellt und gilt somit auch nicht als regionalplanerisch abgestimmt. Die in der Beikarte dargestellte Trasse für eine Ortsumgehung
Urberach wird abgelehnt. Die Darstellung in der Beikarte ist entsprechend zu
ändern. Die Trasse für eine mögliche
Ortsentlastungsstraße östlich und nordöstlich von Ober-Roden zwischen der
Seligenstädter Straße und der B 459 ist, wie im derzeitigen FNP dargestellt, zu
übernehmen. Der Bahnhof Ober-Roden ist
nur als Haltepunkt im Regionalverkehr erfasst. Hier ist der S-Bahn-Haltepunkt
zu ergänzen. 5. zu
Energie Eine Erweiterung der RWE-Umspannanlage in östlicher Richtung
wird abgelehnt. 6. zu
Windenergienutzung Die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergienutzung im
Bereich der Stadt Rödermark wird abgelehnt. Das Gebiet südwestlich des
Stadtteiles Urberach liegt in einem Bereich des Waldes, der als Schutzwald
ausgewiesen ist. Insofern widerspricht diese Festlegung den im Textteil des
RegFNP festgelegten Ausschlusskriterien. Weiterhin
wird die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung im Rödermärker
Gemarkungsgebiet generell abgelehnt, da das Landschaftsbild bereits heute in
einem hohen Maße durch vorhandene Strommasten deutlich negativ beeinflusst
wird. Eine weitere Schmälerung des Landschaftsbildes und damit einhergehend der
Landschaftsqualität durch eine zusätzliche Sichtbehinderung durch Windräder ist
intolerabel und widerspricht damit den in § 1 V BauGB formulierten Zielen der
Bauleitplanung. Im Entwurf des Reg FNP 2009 wurde auf die
vorgetragenen Anregungen wie folgt eingegangen: zu 1. Redaktionelle
Änderungen Die Anregung, im Bereich des Baugebietes
„Eichenbühl“ die tatsächliche Geltungsbereichsgrenze des
Bebauungsplans aufzunehmen wurde nicht gefolgt. Das SO-Gebiet –Einkauf – wurde auf die Grenze des
Bebauungsplans zurückgenommen zu 2. Siedlungsflächen zu 2.1 Der Anregung, die Siedlungsflächen nach dem
Stand des derzeit gültigen Flächennutzungsplans zu übernehmen, wurde nicht
gefolgt. Entgegen dem Wunsch der Stadt Rödermark wurde lediglich im
nördlichen Bereich des Gebietes westlich der Marienstraße eine Gewerbefläche
ausgewiesen. zu 2.2 Der Anregung wurde
gefolgt. zu 3. zu Grünflächen Der Anregung zur Übernahme
der Vereinsflächen wurde nicht gefolgt. zu 4. Verkehr Die Ortsumfahrung Offenthal
ist im Entwurf des RegFNP verblieben, ebenso die Ortsumfahrung Urberach in der
Beikarte 1 Die Fortsetzung der
Seligenstädter Straße in Richtung Norden wurde nicht übernommen. Der Bahnhof Ober-Roden wurde
nicht als S-Bahn-Haltepunkt übernommen zu 5. Energie Die Erweiterung des
RWE-Umspannwerkes in Urberach wurde zurück genommen. zu 6. Windenergienutzung Die Ausweisung der Vorranggebiete
für Windenergienutzung wurde zurück genommen Des weiteren wurden gegenüber 2007 im
Entwurf 2009 folgende Änderungen festgestellt: zu Siedlungsflächen Die
Erweiterung der Wohnbaufläche westlich Marienstraße ist vollständig entfallen,
ebenso die Mischgebietsfläche östlich des Rödermarkrings nördlich der Mainzer
Straße. Entlang des östlichen Ortsrandes von Ober-Roden wurden die
Wohnbauflächen auf die Geltungsbereiche der Bebauungspläne zurück genommen Das Gebiet
„Hainchesbuckel“ wurde auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs
reduziert. Die
Gartenflächen südlich der Baugebiets „Plattenhecke“ wurden der
Wohnbaufläche zugeschlagen zu Wasserschutz Die in
Rödermark ausgewiesenen Wasserschutzgebiete der Zone III wurden als
Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz aufgenommen. Die
Darstellung der Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz hat neben dem
qualitativen Schutz des Grundwassers auch die mengenmäßige Sicherung der
Ressourcen für die Trinkwasserversorgung zum Ziel. Die
Ausweisung eines Hochwasserrückhaltebeckens Zwischen dem Stadtteil Urberach und
dem Rödermarkring ist entfallen. zu Natur- und
Landschaftsschutz Die
Ausweisung des Vorrangsgebietes für Natur und Landschaft zwischen Waldacker und
dem Berngrundsee hat sich geringfügig geändert zu Grünflächen Die
Erweiterungsfläche für den Friedhof in Ober-Roden wurde auf den Geltungsbereich
des Bebauungsplans reduziert zu Waldflächen Die
Waldzuwachsflächen in Richtung Offenthal wurden, wie bereits in älteren
Planungen enthalten, wieder in den RegFNP aufgenommen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Anregungen
zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans: 1.
Redaktionelle Änderungen Im Bereich des
Baugebietes „Am Eichenbühl“ im Stadtteil Urberach, Grundstück Flur
11 Flurstück 400, ist in der Hauptkarte die tatsächliche Geltungsbereichsgrenze
darzustellen. 2. zu Siedlungsflächen Die Änderung der
geplanten Siedlungsflächen im Bereich der Stadt Rödermark wird abgelehnt. Im
Regionalplan und in Regionalen Flächennutzungsplan sind für die
Siedlungsflächen sowie für die Sonderflächen Sport die identischen
Festsetzungen zu treffen, wie sie sich aus dem aktuell gültigen
Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Rödermark ergeben. Nördlich der
Albert-Einstein-Straße sind potentielle Bauflächen für Wohn-, Misch- und
Gewerbegebiet auszuweisen, wobei sich die Gewerbenutzung an die
Albert-Einstein-Straße bzw. den Rödermarkring anschließen und in eine
Wohnnutzung Richtung Ortsrand des Stadtteiles Ober-Roden übergehen soll. 3. zu Verkehr Die in der Beikarte 1 dargestellte Trasse für eine Ortsumgehung
Urberach wird abgelehnt. Die Darstellung in der Beikarte 1 ist entsprechend zu
ändern. Die Trasse für eine mögliche
Ortsentlastungsstraße östlich und nordöstlich von Ober-Roden zwischen der
Seligenstädter Straße und der B 459 ist, wie im derzeitigen FNP dargestellt, zu
übernehmen. Der Bahnhof Ober-Roden ist nur als
Haltepunkt im Regionalverkehr erfasst. Hier ist der S-Bahn-Haltepunkt zu
ergänzen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Auszug aus derzeit gültigem Flächennutzungsplan (1 Seite) RegFNP Entwurf 2007 (2 Seiten) Vorlage Nr. VO/0090/07 ohne Beschlussvorschlag (17 Seiten) RegFNP Entwurf 2009 (2 Seiten) RegFNP Entwurf 2009-Beikarte 1 (1 Seite) RegFNP Entwurf 2009 Beikarte 2 (1 Seite) |
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