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Vorlage - VO/0254/09  

 
 
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen und zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 614-25
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
23.09.2009 
30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.09.2009 
34. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.10.2009 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
Magistrat Vorberatung
02.11.2009      geändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Entscheidung
09.11.2009 
31. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
12.11.2009 
32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Unterlagen für die Fortschreibung des Regionalplanes Südhessen und zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) liegen in der Zeit vom 1. September 2009 bis einschließlich 2. November 2009 öffentlich aus. Während dieser Zeit können Anregungen und Bedenken beim Regierungspräsidium Darmstadt oder dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vorgetragen werden. Die Stadt Rödermark ist ebenfalls aufgefordert, während dieses Zeitraumes bis möglichst 2. November 2009, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Offenlegung, Stellung zu nehmen und ihre Anregungen und Bedenken mitzuteilen.

 

Die Stellungnahmen werden im Regierungspräsidium Darmstadt bzw. beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main in gegenseitiger Abstimmung geprüft und bearbeitet. Anschließend werden Regionalversammlung und Verbandskammer entscheiden, welche Anregungen und Bedenken in den Regionalplan/RegFNP übernommen werden.

 

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur vom 11. Juli 2007 hat die Stadt Rödermark zum Entwurf 2007 wie folgt Stellung genommen:

 

1.            Redaktionelle Änderungen

 

1.1   Im Bereich der Baugebiete „Am Hallhüttenweg“ und „Am Eichenbühl“ im Stadtteil Urberach (s. Anlage) sind in der Hauptkarte die tatsächlichen Geltungsbereichsgrenzen darzustellen.

 

1.2   Das Sondergebiet Einkauf im Stadtteil Urbrach ist auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 23 „Östlich der Ober-Rodener Straße“ zu beschränken (s. Anlage).

 

 

2.     zu Siedlungsflächen

 

2.1   Die Änderung der geplanten Siedlungsflächen im Bereich der Stadt Rödermark wird abgelehnt. Im Regionalplan und in Regionalen Flächennutzungsplan sind für die Siedlungsflächen sowie für die Sonderflächen Sport die identischen Festsetzungen zu treffen, wie sie sich aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Rödermark ergeben.

        Nördlich der Albert-Einstein-Straße sind potentielle Bauflächen für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet auszuweisen, wobei sich die Gewerbenutzung an die Albert-Einstein-Straße bzw. den Rödermarkring anschließen und in eine Wohnnutzung Richtung Ortsrand des Stadtteiles Ober-Roden übergehen soll.

 

2.2   Die südöstlich des Bahnhofs Ober-Roden ausgewiesene gewerbliche Baufläche ist unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung und Nutzung der das Gebiet umgebenden Mischgebietsfläche zuzuordnen. Der Gewerbetrieb besteht nicht mehr.

 

 

3.     zu Grünflächen

 

Die Vereinsanlagen sind bezüglich der Anlagen des Hundeclubs Waldacker, der Hundedressurplätze an der Kläranlage und gegenüber RWE, des Vereins Diana und die Angleranlagen in der ehemaligen Kläranlage Waldacker und im Bereich des „Dreiländerecks“, wo die Gemarkungen Messel, Offenthal und Urberach zusammenstoßen, zu ergänzen; ebenso das Gelände der Pferdefreunde Urberach im Aussiedlerhof Geis an der Römerstraße.

 

 

4.     zu Verkehr

 

Die Führung der Ortsumfahrung Offenthal wird in der im Plan enthaltenen Fassung abgelehnt. Wie bereits im Planfeststellungsverfahren gefordert, soll ein Ausbau der sog. K/L-Trasse erfolgen. Eine wie vom Regierungspräsidium Darmstadt geforderte detaillierte Untersuchung liegt immer noch nicht vor. Die Trasse ist noch nicht planfestgestellt und gilt somit auch nicht als regionalplanerisch abgestimmt.

 

Die in der Beikarte dargestellte Trasse für eine Ortsumgehung Urberach wird abgelehnt. Die Darstellung in der Beikarte ist entsprechend zu ändern.

 

Die Trasse für eine mögliche Ortsentlastungsstraße östlich und nordöstlich von Ober-Roden zwischen der Seligenstädter Straße und der B 459 ist, wie im derzeitigen FNP dargestellt, zu übernehmen.

 

Der Bahnhof Ober-Roden ist nur als Haltepunkt im Regionalverkehr erfasst. Hier ist der S-Bahn-Haltepunkt zu ergänzen.

 

5.     zu Energie

 

Eine Erweiterung der RWE-Umspannanlage in östlicher Richtung wird abgelehnt.

 

 

6.     zu Windenergienutzung

 

Die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergienutzung im Bereich der Stadt Rödermark wird abgelehnt. Das Gebiet südwestlich des Stadtteiles Urberach liegt in einem Bereich des Waldes, der als Schutzwald ausgewiesen ist. Insofern widerspricht diese Festlegung den im Textteil des RegFNP festgelegten Ausschlusskriterien.

 

Weiterhin wird die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung im Rödermärker Gemarkungsgebiet generell abgelehnt, da das Landschaftsbild bereits heute in einem hohen Maße durch vorhandene Strommasten deutlich negativ beeinflusst wird. Eine weitere Schmälerung des Landschaftsbildes und damit einhergehend der Landschaftsqualität durch eine zusätzliche Sichtbehinderung durch Windräder ist intolerabel und widerspricht damit den in § 1 V BauGB formulierten Zielen der Bauleitplanung.

 

 

 

Im Entwurf des Reg FNP 2009 wurde auf die vorgetragenen Anregungen wie folgt eingegangen:

 

zu 1.  Redaktionelle Änderungen

Die Anregung, im Bereich des Baugebietes „Eichenbühl“ die tatsächliche Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans aufzunehmen wurde nicht gefolgt.

 

Das SO-Gebiet –Einkauf – wurde auf die Grenze des Bebauungsplans zurückgenommen

 

zu 2.  Siedlungsflächen

zu 2.1 Der Anregung, die Siedlungsflächen nach dem Stand des derzeit gültigen Flächennutzungsplans zu übernehmen, wurde nicht gefolgt.

Entgegen dem Wunsch der Stadt Rödermark wurde lediglich im nördlichen Bereich des Gebietes westlich der Marienstraße eine Gewerbefläche ausgewiesen.

 

zu 2.2 Der Anregung wurde gefolgt.

 

zu 3.  zu Grünflächen

Der Anregung zur Übernahme der Vereinsflächen wurde nicht gefolgt.

 

zu 4.  Verkehr

Die Ortsumfahrung Offenthal ist im Entwurf des RegFNP verblieben, ebenso die Ortsumfahrung Urberach in der Beikarte 1

 

Die Fortsetzung der Seligenstädter Straße in Richtung Norden wurde nicht übernommen.

 

Der Bahnhof Ober-Roden wurde nicht als S-Bahn-Haltepunkt übernommen

 

zu 5.  Energie

Die Erweiterung des RWE-Umspannwerkes in Urberach wurde zurück genommen.

 

zu 6.  Windenergienutzung

Die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergienutzung wurde zurück genommen

 

 

 

Des weiteren wurden gegenüber 2007 im Entwurf 2009 folgende Änderungen festgestellt:

 

zu Siedlungsflächen

Die Erweiterung der Wohnbaufläche westlich Marienstraße ist vollständig entfallen, ebenso die Mischgebietsfläche östlich des Rödermarkrings nördlich der Mainzer Straße. Entlang des östlichen Ortsrandes von Ober-Roden wurden die Wohnbauflächen auf die Geltungsbereiche der Bebauungspläne zurück genommen

Das Gebiet „Hainchesbuckel“ wurde auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs reduziert.

 

Die Gartenflächen südlich der Baugebiets „Plattenhecke“ wurden der Wohnbaufläche zugeschlagen

 

zu Wasserschutz

Die in Rödermark ausgewiesenen Wasserschutzgebiete der Zone III wurden als Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz aufgenommen.

Die Darstellung der Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz hat neben dem qualitativen Schutz des Grundwassers auch die mengenmäßige Sicherung der Ressourcen für die Trinkwasserversorgung zum Ziel.

 

Die Ausweisung eines Hochwasserrückhaltebeckens Zwischen dem Stadtteil Urberach und dem Rödermarkring ist entfallen.

 

zu Natur- und Landschaftsschutz

Die Ausweisung des Vorrangsgebietes für Natur und Landschaft zwischen Waldacker und dem Berngrundsee hat sich geringfügig geändert

 

 

zu Grünflächen

Die Erweiterungsfläche für den Friedhof in Ober-Roden wurde auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans reduziert

 

zu Waldflächen

Die Waldzuwachsflächen in Richtung Offenthal wurden, wie bereits in älteren Planungen enthalten, wieder in den RegFNP aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Anregungen zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans:

 

1.            Redaktionelle Änderungen

 

        Im Bereich des Baugebietes „Am Eichenbühl“ im Stadtteil Urberach, Grundstück Flur 11 Flurstück 400, ist in der Hauptkarte die tatsächliche Geltungsbereichsgrenze darzustellen.

 

2.     zu Siedlungsflächen

 

        Die Änderung der geplanten Siedlungsflächen im Bereich der Stadt Rödermark wird abgelehnt. Im Regionalplan und in Regionalen Flächennutzungsplan sind für die Siedlungsflächen sowie für die Sonderflächen Sport die identischen Festsetzungen zu treffen, wie sie sich aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Rödermark ergeben.

        Nördlich der Albert-Einstein-Straße sind potentielle Bauflächen für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet auszuweisen, wobei sich die Gewerbenutzung an die Albert-Einstein-Straße bzw. den Rödermarkring anschließen und in eine Wohnnutzung Richtung Ortsrand des Stadtteiles Ober-Roden übergehen soll.

 

 

3.     zu Verkehr

 

Die in der Beikarte 1 dargestellte Trasse für eine Ortsumgehung Urberach wird abgelehnt. Die Darstellung in der Beikarte 1 ist entsprechend zu ändern.

 

Die Trasse für eine mögliche Ortsentlastungsstraße östlich und nordöstlich von Ober-Roden zwischen der Seligenstädter Straße und der B 459 ist, wie im derzeitigen FNP dargestellt, zu übernehmen.

 

Der Bahnhof Ober-Roden ist nur als Haltepunkt im Regionalverkehr erfasst. Hier ist der S-Bahn-Haltepunkt zu ergänzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

Auszug aus derzeit gültigem Flächennutzungsplan (1 Seite)

RegFNP Entwurf 2007 (2 Seiten)

Vorlage Nr. VO/0090/07 ohne Beschlussvorschlag (17 Seiten)

RegFNP Entwurf 2009 (2 Seiten)

RegFNP Entwurf 2009-Beikarte 1 (1 Seite)

RegFNP Entwurf 2009 Beikarte 2 (1 Seite)