Die Stadtverordnetenvorsteherin fordert die Fraktionen dazu auf,
je Fraktion einen Wahlhelfer zu benennen. Es werden gemeldet:
CDU-Fraktion: Herr
Poseiner
Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Frau Lotz
SPD-Fraktion: Frau
Cavus
FDP-Fraktion: Herr
Hans Gensert
Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest sodann die
Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU/FDP, AL/Die Grünen sowie der SPD.
Nach den Stellungnahmen der Fraktionen der CDU und der Anderen
Liste/Die Grünen wird die geheime Wahl durchgeführt.
Nach Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelfer stellt die
Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass insgesamt 43 Stimmen abgegeben wurden.
Gültig sind: 41
Stimmen
Ungültig sind: 2 Stimmen (1 Stimmenthaltung, 1 ungültige
Stimme)
Von den gültigen 41 Stimmen entfallen
auf
den Vorschlag der CDU/FDP 21 Stimmen,
auf den Vorschlag der Al/Die Grünen 14
Stimmen,
auf den Vorschlag der SPD 6 Stimmen.
Wegen der Frage der Wertung der als
ungültig bezeichneten Stimme sowie der einen Stimmenthaltung schließt sich eine
eingehende Diskussion an die Feststellung des Wahlergebnisses an. Da zunächst
keine Klärung herbeigeführt werden kann, unterbricht die
Stadtverordnetenvorsteherin unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Überprüfung
der Rechtslage um 19.50 Uhr die Sitzung. In der Folge erörtert die
Stadtverordnetenvorsteherin mit den Fraktionsvorsitzenden die Problematik und
beruft schließlich den Ältestenrat zur Beratung ein.
Die Stadtverordnetenvorsteherin hebt um
21.20 Uhr die Unterbrechung der Sitzung auf und teilt mit, dass als Ergebnis
der Beratungen des Ältestenrates wie folgt verfahren werden soll:
Die heutige Sitzung soll unterbrochen und
am Donnerstag, dem 1.06.2006 um 19.00 Uhr fortgesetzt werden. Bis zu diesem
Zeitpunkt sollen in Zusammenhang mit den Wahlen zum Tagesordnungspunkt 8 die
folgenden Fragen rechtlich durch die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach
geprüft werden:
- Ist der bei der Wahl der
ehrenamtlichen Stadträte verwendete Stimmzettel überhaupt gültig?
(Möglichkeit der Enthaltung?).
- Ist die eine vorliegende Enthaltung
bei Ermittlung des Gesamtergebnisses als gültige Stimme zu zählen oder
zählt sie als ungültige Stimme und damit überhaupt nicht mit?
- Ist der mehrfach gekennzeichnete
Stimmzettel als gültig zu werten? Wenn ja, als Stimme für die Andere
Liste/Die Grünen-Fraktion?
Gegen diese durch den Ältestenrat und die
Stadtverordnetenvorsteherin in ihrer Funktion als Wahlleiterin festgelegte
Verfahrensweise erhebt keiner der Anwesenden Widerspruch.
Die
Stadtverordnetenvorsteherin unterbricht um 21.50 Uhr die Sitzung. Sie erklärt,
dass die Sitzung am Donnerstag, dem 1. Juni 2006 um 19.00 Uhr fortgesetzt wird.