Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nachdem über die eingegangenen Anregungen befunden wurde und die
Beschlüsse keine wesentliche Änderung des Bebauungsplanentwurfes erfordern, die
eine erneute Offenlegung bedingen, kann
der Bebauungsplan nach den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches als Satzung
beschlossen werden. Beschlussvorschlag: Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der
öffentlichen Auslegung vom Das Plangebiet umfasst die bebaute Ortslage des Stadtteiles
Waldacker. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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