Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass zu
Tagesordnungspunkt 3 keine Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung vorliegen. Sodann wird gemäß der zu Beginn der Sitzung getroffenen
einstimmigen Festlegung vorgezogen der Tagesordnungspunkt 8 aufgerufen. |
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