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Vorlage - VO/0090/06  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Bahngelände nördlich des Bahnhofs Ober-Roden bis zum Bahnübergang in der Dieburger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Wirtschafts- und Bauausschuss Vorberatung
17.05.2006 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.05.2006 
konstituierenden 1. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
30.05.2006 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 28 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 1990 soll dafür Sorge getragen werden, dass die Bahnflächen zwischen dem Bahnhof Ober-Roden und dem Bahnübergang Dieburger Straße westlich der Bebauung in der Dieburger Straße von jeglicher Bebauung freigehalten werden.

 

Die Überlassung dieser Flächen wurde bei der DB mehrfach beantragt. Bis heute konnte jedoch noch keine Entscheidung seitens der DB erreicht werden. Dies führt dazu, dass diese Flächen aufgrund des Fachplanungsvorbehaltes des BauGB der Planungshoheit der Stadt entzogen sind. Die Flächen sind öffentlich-rechtlich dem Bahnbetriebszweck gewidmet.

 

In den letzten Verhandlungen wurde erwähnt, dass aufgrund unseres Antrages auf Überlassung dieser Flächen eine Entbehrlichkeitsprüfung erfolgte. Da diese Flächen für den Bahnbetrieb nicht mehr erforderlich sind, soll von der DB AG der entsprechende Entwidmungsantrag an das Eisenbahnbundesamt gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird dann auch über den Bahnhofsvorplatz und das Empfangsgebäude zu befinden sein.

 

In diesem Gespräch wurde auch darauf hingewiesen, dasss der Wunsch von Anliegern der Dieburger Straße besteht, aus diesem Bereich Gelände zu erwerben. Dieser Wunsch steht konträr zu den stadtplanerischen Vorhaben wie zu. B. auf Einrichtung von Stellplätzen und dem Bau eines Fuß- und Radweges parallel zur Bahn, der seine Fortsetzung in dem Weg in Richtung Rodgau–Nieder-Roden findet. Weiterhin soll diese Fläche auch für eine mögliche Unterführung der S-Bahn vorgehalten werden.

 

Hier gilt es nunmehr, den Willen der Stadt zu bekunden und zu veröffentlichen, um die Grundlage zu schaffen, ggf. vom gesetzlichen Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch Gebrauch machen zu können. Weiterhin wird zur Schaffung von Baurecht für eine P+R-Anlage der Bebauungsplan benötigt, da die Hess. Bauordnung nicht für öffentliche Verkehrsanlagen gilt und der Stadt keine anderen Rechtsinstrumente (z. B. Planfeststellung) zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Bahnhofs Ober-Roden bis zum Bahnübergang Dieburger Straße westlich der Bebauung entlang der Dieburger Straße.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 28 „Bahnhof Ober-Roden - Nord“.

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung der P+R-Anlagen im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden sowie die Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der Bahnlinie. Weiterhin soll diese Fläche für eine mögliche Unterführung der S-Bahn (Bahnübergang Dieburger Straße) vorgehalten werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

Anlagen

Anlagen

 

Kartenausschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 28 (1692 KB) PDF-Dokument (902 KB)