Bürgerinformationssystem

Auszug - Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte  

 
 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0089/06 Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
 
Beschluss

Die Stadtverordnetenvorsteherin fordert die Fraktionen dazu auf, je Fraktion einen Wahlhelfer zu benennen

Die Stadtverordnetenvorsteherin fordert die Fraktionen dazu auf, je Fraktion einen Wahlhelfer zu benennen. Es werden gemeldet:

 

CDU-Fraktion:                                        Herr Poseiner

Fraktion Andere Liste/Die Grünen:           Frau Lotz

SPD-Fraktion:                                         Frau Cavus

FDP-Fraktion:                                         Herr Hans Gensert

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest sodann die Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU/FDP, AL/Die Grünen sowie der SPD.

 

Nach den Stellungnahmen der Fraktionen der CDU und der Anderen Liste/Die Grünen wird die geheime Wahl durchgeführt.

 

Nach Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelfer stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass insgesamt 43 Stimmen abgegeben wurden.

 

Gültig sind:                      41 Stimmen

Ungültig sind:                     2 Stimmen (1 Stimmenthaltung, 1 ungültige Stimme)

 

Von den gültigen 41 Stimmen entfallen


auf den Vorschlag der CDU/FDP 21 Stimmen,

auf den Vorschlag der Al/Die Grünen 14 Stimmen,

auf den Vorschlag der SPD 6 Stimmen.

 

Wegen der Frage der Wertung der als ungültig bezeichneten Stimme sowie der einen Stimmenthaltung schließt sich eine eingehende Diskussion an die Feststellung des Wahlergebnisses an. Da zunächst keine Klärung herbeigeführt werden kann, unterbricht die Stadtverordnetenvorsteherin unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Überprüfung der Rechtslage um 19.50 Uhr die Sitzung. In der Folge erörtert die Stadtverordnetenvorsteherin mit den Fraktionsvorsitzenden die Problematik und beruft schließlich den Ältestenrat zur Beratung ein.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin hebt um 21.20 Uhr die Unterbrechung der Sitzung auf und teilt mit, dass als Ergebnis der Beratungen des Ältestenrates wie folgt verfahren werden soll:

 

Die heutige Sitzung soll unterbrochen und am Donnerstag, dem 1.06.2006 um 19.00 Uhr fortgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen in Zusammenhang mit den Wahlen zum Tagesordnungspunkt 8 die folgenden Fragen rechtlich durch die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach geprüft werden:

 

  1. Ist der bei der Wahl der ehrenamtlichen Stadträte verwendete Stimmzettel überhaupt gültig? (Möglichkeit der Enthaltung?).

 

  1. Ist die eine vorliegende Enthaltung bei Ermittlung des Gesamtergebnisses als gültige Stimme zu zählen oder zählt sie als ungültige Stimme und damit überhaupt nicht mit?

 

  1. Ist der mehrfach gekennzeichnete Stimmzettel als gültig zu werten? Wenn ja, als Stimme für die Andere Liste/Die Grünen-Fraktion?

 

Gegen diese durch den Ältestenrat und die Stadtverordnetenvorsteherin in ihrer Funktion als Wahlleiterin festgelegte Verfahrensweise erhebt keiner der Anwesenden Widerspruch.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin unterbricht um 21.50 Uhr die Sitzung. Sie erklärt, dass die Sitzung am Donnerstag, dem 1. Juni 2006 um 19.00 Uhr fortgesetzt wird.