1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Vergnügungssteuersatzung“ (VO/0040/20) vom 20.03.2020 wird aufgehoben.
2. Die „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark –Vergnügungssteuersatzung“ vom 01.07.2020 wird gemäß dem nachstehenden Entwurf aufgehoben:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
03.09.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Ö 5 - zurückgestellt
Die FDP-Fraktion stellt in Aussicht, den Antrag zurückzuziehen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.
15.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 5 - zurückgezogen
Durch die ergangene Beschlussfassung zu TOP 4 „Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark“ erklärt Herr Kruger den Antrag für erledigt.