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Vorlage - FDP/0206/20  

 
 
Betreff: Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
03.09.2020 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.09.2020 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt/Begründung:

 

Bereits vor dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 zur Einführung der neuen „Vergnügungssteuer“ hat die FDP mehrfach und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese im Ergebnis zu keinerlei Mehreinnahmen seitens der Stadt führen wird, sondern vielmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt eine Betriebsaufgabe und damit verbunden auch spürbare Einnahmeausfälle für diverse andere Gewerbetreibende in Rödermark bedeuten bzw. nach sich ziehen wird. Die FDP hat hierzu unter anderem am 08.03.2020 ein zweiseitiges Schreiben mit ausführlichen sowie umfassenden Hintergrundinformationen zur geplanten Vergnügungssteuer per E-Mail an den Bürgermeister, die Erste Stadträtin sowie zugleich alle Fraktionsvorsitzenden gesandt. Trotzdem wurde die Einführung einer Vergnügungssteuer mehrheitlich von CDU, AL/Grüne und SPD am 20.03.2020 beschlossen. Diese trat sodann am 01.07.2020 in Kraft.

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Vergnügungssteuersatzung“ (VO/0040/20) vom 20.03.2020 wird aufgehoben.

2. Die „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark –Vergnügungssteuersatzung“ vom 01.07.2020 wird gemäß dem nachstehenden Entwurf aufgehoben:

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: