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Vorlage - VO/0177/20  

 
 
Betreff: Investitionsförderung Kinderbetreuungseinrichtung Lessingstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
01.09.2020 
27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
03.09.2020 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
15.09.2020 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

Die Bethanien Diakonissen Stiftung plant  - nach vorheriger Niederlegung des be-stehenden Gebäudes – die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung mit jeweils drei U3 Gruppen für 36 Kinder und drei Ü3 Gruppen für 75 Kinder (insges. 111 neue Plätze). Das Raumprogramm bzw. die vorliegende Planung wurde 2019 mit dem FB 4 der Stadt Rödermark sowie dem FD 51.5 des Kreises Offenbach abgestimmt.

 

Zur Finanzierung des Projekts hat die Bethanien Diakonissen Stiftung im vergangenen Jahr bei Gesamtkosten von rd. 3,7 Mio. € Zuwendungen in Höhe von 1,5 Mio € im Rahmen des Investitionsprogramms 2018-2020 über den Kreis Offenbach beantragt.

Mangels ausreichender Mittel konnte ein Zuwendungsbescheid bisher nicht erteilt werden.  Zur aktuellen Fördersituation hat der Kreis Offenbach mitgeteilt, dass der Kreis für die Jahre 2021-2024 rund 4,03 Mio. € an Fördermitteln erwarten kann. Bereits heute liegen dem Kreis Anträge mit einem Fördervolumen von über 15 Mio. € vor. Der Kreis Offenbach wird zu den vorliegenden Anträgen eine Prioritätenliste erstellen, die den Kreisgremien voraussichtlich im November 2020 zur Entscheidung und Weiterleitung an das RP Kassel vorgelegt wird.

 

Die Bethanien Diakonissen Stiftung hat das Neubauprojekt zwischenzeitlich soweit vorbereitet, dass mit Ausschreibung, Submission und Auftragsvergabe umgehend begonnen werden könnte.

 

Ein Baubeginn vor Erteilung des Zuwendungsbescheides ist nach den Ergänzenden Richtlinien  zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitonsprogramms 2018-2020 nicht förderschädlich. Nach Ziffer 6.2 dieser Richtlinie sind Maßnahmen förderfähig, die ab dem 1. Januar 2018 begonnen wurden.

 

Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann das Neubauprojekt der Bethanien Diakonissen Stiftung in die Investitionsförderung Kinderbetreuung für die Jahre 2020 bis 2024 aufgenommen werden kann. Es wird daher vorgeschlagen, diesen wichtigen Freien Träger, der sich neben der Finanzierung des  Bauprojekts auch an den Betriebskosten mit jährlich 90.000 € beteiligen würde, seitens der Stadt Rödermark zu unterstützen.

 

Im Haushalt 2020 der Stadt Rödermark wurde vorsorglich ein Investitionskosten-zuschuss in Höhe von 1,5 Mio. € bereitgestellt für den Fall, dass eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln nicht möglich ist. Um der Bethanien Diakonissen Stiftung den Baubeginn und die Schaffung der dringend erforderlich 111 neuen Plätzen zeitnah zu ermöglichen wird vorgeschlagen, seitens der Stadt Rödermark den etatisierten Investitionskostenzuschuss der Bethanien Diakonissen Stiftung zuzusagen; verbunden mit einem Rückzahlungsvorbehalt für den Fall der Bewilligung von Bundes- oder Landesmitteln für das Projekt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bethanien Diakonissen Stiftung in Frankfurt/M. erhält zweckgebunden für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Lessingstraße die Zusage für einen Investitionskostenzuschuss der Stadt Rödermark in Höhe von 1,5 Mio. €, der ratenweise nach Baufortschritt ausbezahlt wird. Die Finanzierungszusage ist mit einem Rückforderungsvorbehalt verbunden für den Fall und in dem Umfang, in dem Bundes- oder Landesmittel gewährt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Im Haushaltsjahr 2020 ist ein Investitionskostenzuschuss an die Bethanien Diakonissen Stiftung in Höhe von 1,5 Mio. € etatisiert. Die Rückerstattung des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 1,5 Mio. € für den Fall der Bewilligung von Bundes- oder Landeszuwendungen ist im Finanzplanjahr 2022 veranschlagt (Bt).

 

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Anlagen