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Vorlage - VO/0195/20  

 
 
Betreff: Übernahme der Trägerschaft der Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule durch die kreiseigene "Ganztag im Pakt"
(GiP) gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2 Bt
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
01.09.2020 
27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
03.09.2020 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.09.2020 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule (Stammhaus) und der Außenstelle im Breidert wird seit vielen Jahren vom „Verein der Freunde und Förderer der Trinkborn-schule e. V.“ durchgeführt. Mittlerweile werden ca. 240 Kinder betreut und mit Mittag-essen versorgt. Die im Verein ehrenamtlich Tätigen haben außer der Verantwortung über das pädagogische Konzept ein jährliches Budget von knapp einer Million Euro zu verwalten und zu verantworten.

Die ständig wachsenden Aufgaben (neue Vorschriften und gesetzliche Regelungen, Corona etc.) und die hohe Verantwortung über das jährlich steigende Budget, bringen den Verein an die Grenzen der Belastbarkeit. Der Vorstand möchte die Verantwortung in dieser Form nicht mehr tragen und hat der Stadt mitgeteilt, dass es voraussichtlich keinen neuen Vorstand geben wird.

 

Vertreter des Vereins, der Schulleiter, ein Vertreter des Kreises Offenbach, der Eltern-beiratsvorsitzende und Vertreter der Stadt Rödermark haben sich am 02.07.2020 zu einem Erörterungsgespräch in den Räumlichkeiten der Schule getroffen. Der Verein hat nochmals die Situation geschildert, insbesondere, dass es ihm wichtig ist, dass die qualitativ hochwertige Betreuung an der Schule unter Beibehaltung des pädagogi-schen Konzepts fortgeführt werden kann. Dies unabhängig davon, in welcher Träger-schaft die Schulkindbetreuung künftig fortgeführt wird.

Der Schulleiter und der Vorsitzende des Elternbeirats haben die Arbeit des Förder-vereins gewürdigt und würden es ebenfalls begrüßen, wenn die Betreuung nach dem bisherigen Konzept und bestenfalls mit denselben Personen durchgeführt werden könnte.

Die Vertreter der Stadt haben im Gespräch zugesagt zu prüfen, in welcher Trägerschaft die Schulkindbetreuung künftig erfolgen kann und daraus resultierend den städtischen Gremien einen Vorschlag zur neuen Trägerschaft vorzulegen.

 

Nach einem sehr guten Gespräch mit den Verantwortlichen der GiP gGmbH, wird es für sinnvoll erachtet, die künftige Trägerschaft für die Betreuung in die Hände der Gesellschaft zu geben. Die GiP GmbH ist eine Gesellschaft des Kreises Offenbach, die ihre Erfahrung einbringen und insbesondere Zuständigkeiten bündeln kann. Sie hat bereits die Trägerschaft für Schulen aus Seligenstadt, Mainhausen, Langen und Dreieich übernommen. Der Trägerwechsel, verbunden mit dem Betriebsübergang, könnte zum 01.01.2021 nach §613a BGB erfolgen. Damit könnte, das Einverständnis des Personals vorausgesetzt, das komplette Betreuungs- und Verwaltungspersonal von der GiB übernommen werden. Die GiB hat zugesagt, nicht in das bestehende Betreu-ungskonzept einzugreifen, so dass den Wünschen des Vereins bei einem Träger-wechsel Rechnung getragen werden könnte. Der Verein könnte seine Betreuung mit gleichem Personal und Konzept, lediglich unter anderer Trägerschaft fortführen.

 

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass ein möglichst störungsfreier Übergang für Personal, Eltern und Kinder anzustreben ist.

 

Die Stadt hat der GiB den letzten geprüften Verwendungsnachweis (2018) des Vereins zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen hat die GiB festgestellt, dass die Kosten für die künftige Betreuung in etwa gleich hoch wären wie bisher. Lediglich für die Verwaltung  könnten Anfangs Mehrkosten durch den Trägerwechsel entstehen.

Das heißt, dass die bisher an den Verein gezahlten Zuschüsse für die Schulkindbetreu-ung dann im nächsten Jahr an die GiB zu zahlen wären.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einem Trägerwechsel für die Schulkind-betreuung an der Trinkbornschule und ihrer Außenstelle vom „Verein der Freunde und Förderer der Trinkbornschule e. V.“ auf die kreiseigene „Ganztag im Pakt gGmbH“, mit Betriebsübergang nach § 613a BGB, zum 01.01.2021, zu. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung (412.000 €). Für den Fall der dauerhaften Versagung der Genehmigung des Haushalts 2021, wären sie im neuen Haushalt erneut bereitzustellen. (Bt)

 

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