Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde vom Rechnungs-prüfungsamt geprüft und am 17. Juli 2020 mit einem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk versehen.
Das Jahresergebnis 2019 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 726.272,88 € (Plan 49.609,98 €) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von 103.150,79 € (Plan 105.001,60 €).
Der Gesamtgewinn beträgt 829.423,67 € (Plan 154.611,59 €). Er kann der Rücklage zugeführt werden.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich in den Bilanzpositionen der Passivseite.
In den Jahren, in denen die Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, ist es zur periodengerechten Darstellung der Kreis- und Schulumlage erforderlich, Rück-stellungen zu bilden, da der Zahlbetrag der Umlagen nach dem Steueraufkommen der Vorjahre berechnet wird. Die Berechnung für den Jahresabschluss 2019 hat ergeben, dass eine Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe von 969.569,00 € zu erfolgen hat.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 17. Juli 2020 versehenen Jahres- abschluss 2019 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Gesamtgewinn in Höhe von 829.423,67 € wird der Rücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
Jahresabschluss 2019
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