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Sachverhalt/Begründung:
Die Babenhäuser Straße gehört zu den vom Hessischen Rechnungshof beanstandeten drei Straßen in Rödermark. Der Rechnungshof drohte der Stadt Rödermark damit, Zuschüsse zur Sanierung in Höhe von 1,2 Mio. € zurückzufordern. Bei der Odenwaldstraße und der Freiherr-vom-Stein-Straße ist die Stadt der Aufforderung augenscheinlich größtenteils nachgekommen. Damit wurde wohl die aktuelle Rückforderung vom Hessischen Rechnungshof auf knapp 300.000 Euro gesenkt. Bei der Babenhäuser Straße (30er Zone) besteht die Rückforderung offensichtlich weiterhin. Um die knapp 300.000 Euro nicht zurückzahlen zu müssen, hat die Stadt Rödermark 2015 einen Kompromiss geschlossen: Die Babenhäuser Straße wird Vorfahrtstraße und die Geschwindigkeit wird auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Ende 2016 wurde sodann bekannt, dass die Stadt an der alten Regelung nun doch festhalten will (30er Zone) und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Land Hessen ankommen lassen will bzw. lässt.
Die FDP hat zu diesem Themenkomplex bereits mehrfach (FDP/0092/17, FDP/0210/17, FDP/0019/18 und FDP/0206/19) angefragt und nicht zuletzt wegen der finanziellen Brisanz der Sache um eine regelmäßige sowie unaufgeforderte Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen Sachstand gebeten.
Zuletzt hat der Magistrat am 15.10.2019 mitgeteilt, dass gegen den Rückforderungsbescheid von Hessen Mobil vom 13.06.2018 über 188.270 Euro fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben wurde und diese Klage aufschiebende Wirkung habe, womit das Geld bis zu einer abschließenden Entscheidung nicht zurückbezahlt werden müsse. Weiterhin seien im Klageverfahren bereits mehrere Schriftsätze gewechselt worden. Wann ein Termin zur Verhandlung anberaumt werde, könne nicht vorhergesagt werden. Jedoch könne mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt im Laufe des Jahres 2020 gerechnet werden. Anfrage:
1) Wie ist der aktuelle, praktische und – vor allem – juristische Sachstand betreffend die Babenhäuser Straße in Bezug auf die Zuschüsse des Landes Hessen sowie deren Rückforderung? 2) Mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) für die Stadt Rödermark ist mit aktuellem (09/2020) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen zu rechnen? 3) Kann gemäß der Annahme des Magistrates vom 15.10.2019 mit einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Darmstadt in der Sache im Laufe des Jahres 2020 gerechnet werden? |
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