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Vorlage - VO/0210/20  

 
 
Betreff: Pachtaussetzungen von Pächtern städtischer Räumlichkeiten während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
03.09.2020 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.09.2020 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte die Betriebsleitung der

Kommunalen Betriebe Rödermark am 1. April 2020 den Pächtern von gewerblichen

Räumlichkeiten das Angebot unterbreitet, die Pachtzahlungen für den Zeitraum April

bis Juni 2020 auszusetzen. Vier Pächter haben das Angebot angenommen.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt, analog der Stadt Rödermark, die ausgesetzten Beträge

bis zu 12 Monaten zinsfrei zu stunden. Aufgrund der besonderen Umstände wird auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet.

 

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Stundung von Forderungen bis

15.000,00 Euro liegt gemäß § 8 Abs. 3 Punkt 10 der Satzung der Kommunalen Betriebe

der Stadt Rödermark bei der Betriebskommission des Eigenbetriebes, die in Ihrer Sitzung am 19.08.2020 einer zinsfreien Stundung von Pachtzahlungen in einer Gesamthöhe von 11.769,64 Euro zugestimmt hat.

 

Die Entscheidung über eine Stundung von Forderungen über 15.000,00 Euro obliegt

gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 14 der Satzung der Kommunalen Betriebe der Stadt

Rödermark bei der Stadtverordnetenversammlung. Hier empfiehlt die Betriebsleitung ebenfalls die Forderung von 17.850,00 Euro innerhalb von 12 Monaten zinsfrei zu stunden.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer zinsfreien Stundung von Pachtzahlungen in Höhe von 17.850,00 Euro innerhalb der nächsten 12 Monate zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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