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Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte die Betriebsleitung der Kommunalen Betriebe Rödermark am 1. April 2020 den Pächtern von gewerblichen Räumlichkeiten das Angebot unterbreitet, die Pachtzahlungen für den Zeitraum April bis Juni 2020 auszusetzen. Vier Pächter haben das Angebot angenommen.
Die Betriebsleitung empfiehlt, analog der Stadt Rödermark, die ausgesetzten Beträge bis zu 12 Monaten zinsfrei zu stunden. Aufgrund der besonderen Umstände wird auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet.
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Stundung von Forderungen bis 15.000,00 Euro liegt gemäß § 8 Abs. 3 Punkt 10 der Satzung der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark bei der Betriebskommission des Eigenbetriebes, die in Ihrer Sitzung am 19.08.2020 einer zinsfreien Stundung von Pachtzahlungen in einer Gesamthöhe von 11.769,64 Euro zugestimmt hat.
Die Entscheidung über eine Stundung von Forderungen über 15.000,00 Euro obliegt gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 14 der Satzung der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark bei der Stadtverordnetenversammlung. Hier empfiehlt die Betriebsleitung ebenfalls die Forderung von 17.850,00 Euro innerhalb von 12 Monaten zinsfrei zu stunden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer zinsfreien Stundung von Pachtzahlungen in Höhe von 17.850,00 Euro innerhalb der nächsten 12 Monate zu.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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