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Vorlage - VO/0184/20  

 
 
Betreff: Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2020 bis 2022 und Änderung der Abfallsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Abfall   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
03.09.2020 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.09.2020 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Änderungssatzung_Abfallsatzung-2Änderung PDF-Dokument
Sysnopse-ÄnderungGebühren PDF-Dokument

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Sachverhalt:

 

1. Veranlassung

 

Mit Einführung des aktuellen Abfallwirtschafts- und Gebührensystems im Kalenderjahr 2009 wurde die Abfallentsorgung in Rödermark grundlegend umgestellt; in Folge dessen die kostenintensive Restabfallmenge um mehr als die Hälfe reduziert. Bis Ende 2015 konnten die Abfallgebühren – trotz jährlicher Teuerungsrate – 7 Jahre lang konstant gehalten werden. In 2016 jedoch war die Anhebung der Gebühren um 6,6 % notwendig.

 

1 Mg = 1.000 kg

2008

Masse in [Mg]

2009

Masse in [Mg]

2016

Masse in [Mg]

2019

Masse in [Mg]

Restabfall 

4.984

2.064

2.146

2.120

Bioabfall   

279 

2.178

2.369

2.442

Grünabfall

2.929

2.623

2.815

2.885

Altpapier

2.497

2.481

2.240

2.088

 

In den letzten Jahren verschlechterten sich die Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Abfällen drastisch. Durch den Abfall-Importstopp China´s im Jahre 2018 hat sich der europäische Abfallentsorgungsmarkt und somit auch die Kostenstruktur im erheblichen Maße geändert. So fielen u.a. die Verwertungserlöse für Altpapier um die Hälfte. Zudem stiegen die Kosten für die Verwertung von Grünabfällen in Folge der Verschärfung der Düngemittelverordnung seit 2016 um 140 %; bezogen auf das Jahr 2009 haben sich hier die Kosten sogar vervierfacht.

 

Des Weiteren erhöhte der Kreis Offenbach zum 01.01.2020 die Verwertungsgebühr von Bioabfall um rund 10 %.

 

Aus vorgenannten Gründen soll die Abfallgebühr der Stadt Rödermark unter Berücksichtigung der Jahresabschlüsse der letzten 5 Jahre – mit Beibehaltung der aktuellen Gebühr im Jahre 2020 – für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 neu berechnet und die kommunale Abfallsatzung (AbfS) angepasst werden.

 

 

 

2. Rechtlicher Hintergrund

 

Die Gemeinden sind gemäß § 1 Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) berechtigt, Abgaben wie Steuern, Gebühren und Beiträge zu erheben. Diese dürfen jedoch, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach §2 Abs. 1 KAG nur aufgrund einer Satzung erhoben werden.

 

Die Gebührensätze sind auf Grundlage von § 10 Kommunales Abgabengesetz in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt sind. Für deren Ermittlung kann ein mehrjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt werden, der fünf Jahre nicht überschreiten soll. Sich am Ende dieses Zeitraumes ergebende Kostenüberdeckungen sind innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

3. Gebührenkalkulation

 

Die Abfallgebührenkalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2022 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, 63303 Dreieich nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) durchgeführt.

 

Die Berechnungen basieren auf dem aktuellen Abfallwirtschafts- und Gebührenmodell des Jahres 2009. Berücksichtigt wurden die IST-Zahlen bis zum 31.12.2018. Da zum Zeitpunkt der Kalkulationsarbeiten der Jahresabschluss der Kommunalen Betriebe Rödermark für das Wirtschaftsjahr 2019 noch nicht vorlag, wurde für das Jahr 2019 ein ausgeglichenes Ergebnis im Geschäftsfeld "Abfall" unterstellt. Falls im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 und der damit verbundenen Nachkalkulation eine Kostenunterdeckung oder Kostenüberdeckung ermittelt werden sollte, wird dies entsprechend § 10 HKAG in den Gebühren bis zum Jahr 2024 berücksichtigt.

 

Die Netto-Verwertungserlöse für Altpapier sanken von 230.733 € im Jahr 2016 auf 126.474 € im Jahr 2019. In 2020 gaben die Preise weiter nach, wobei in den ersten 6 Monaten nur noch rund 36.000 € erzielt wurden.

 

In Folge der Übernahme der Bioabfallverwertung durch die entsorgungspflichtige Körperschaft, dem Kreis Offenbach, stiegen zum 01.01.2015 die Verwertungskosten von 46,36 €/Mg brutto auf 95,00 €/Mg an. Zum 01.01.2020 erhöhte der Kreis die Gebühr auf 104,20 €/Mg. Bei einer Bioabfallmenge von rund 2.440 Mg/a ergeben sich jährliche Mehrkosten in Höhe von 20.608,- €.

 

Besonders drastisch ist die Entwicklung bei der Grünabfallverwertung. Lagen die Kosten bei der mengenmäßig größten Abfallfraktion in 2009 noch bei 49.174 €, waren es in 2016 schon 85.840 €. Im Kalenderjahr 2019 musste eine Summe in Höhe von 209.457 € für die Verwertung aufgewendet werden.

 

Nicht berücksichtigt bei der aktuellen Kalkulation sind Kostenerstattungen der Systembetreiber für die Mitbenutzung der Erfassung von PPK und Nebenentgelte für städtische Aufwendungen. Derzeit finden Verhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden, den Systembetreibern des Dualen Systems und der Stadt Rödermark statt. Aktuell sind Verhandlungsergebnisse nicht erkennbar und die Kostenerstattungen auch nicht abschätzbar. 

 

 

 

Für das Kalenderjahr 2020 wurden die bisherigen Gebührensätze beibehalten und die Unterdeckung aus Rücklagen finanziert. Im Kalkulationszeitraum 2021/2022 erhöht sich ab dem 01.01.2021 der Literpreis in den Grund- und Leistungsgebühren von  0,11933 €/l auf 0,14450 €/l. Die linearen Gebührensätze wurden mit Nachkommastellen gerechnet und dann auf zwei Stellen gerundet. Die Einzelergebnisse sind in folgenden Tabellen den bisherigen Gebühren gegenübergestellt:  

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2020

in [€/Jahr]

Gebühren 2021-2022

in [€/Jahr]

    60

93,12

 112,71

    80

124,16

150,28

  120

186,24

225,42

  240

372,47

450,84

1.100

1.707,16

2.066,35

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2020

in [€/Entleerung]

Gebühren 2021-2022

in [€/Entleerung]

    60

7,16

 8,67

    80

9,55

11,56

  120

14,33

17,34

  240

28,65

34,68

1.100

131,32

158,95

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2020

Gebühren 2021-2022

50-l-Restabfallsack

6,00

7,50

 

Für den 50-l-Restabfallsack ergibt sich durch Multiplikation mit dem Literpreis ein Betrag von 7,225 €. Da eine solche Gebühr im praktischen Betrieb bei den Verkaufsstellen nicht praktikabel ist, wird auf 7,50 €/Sack aufgerundet. Dies dient auch als Lenkung, da aus Sicherheitsgründen Behälter genutzt und die Säcke nur in Notfällen verwendet werden sollen. Des Weiteren wird so auch dem höheren Handlings-Aufwand Rechnung getragen.

 

4. Anpassung der Abfallsatzung

 

Aktuell gilt die kommunale Abfallsatzung der Stadt Rödermark (AbfS) vom 02.09.2008, geändert mit STAVO-Beschluss vom 06.10.2015 (1. Änderung).

 

Zur Erhebung neuer Gebührensätze muss § 13 der kommunalen Abfallsatzung entsprechend geändert werden.

 

 

 

Neben den Gebühren soll aus praktischen Gründen auch § 13 Abs. 6 AbfS geändert werden. Seither gilt: "Eine An- und Ummeldung des Rest-/Bioabfallbehälters ist ein Mal pro Kalenderjahr kostenfrei". Dieser Satz wird wie folgt umformuliert: "Eine An- und Ummeldung des Rest-/Bioabfallbehälters ist ein Mal innerhalb von 12 Monaten kostenfrei".

 

Die Änderungen der kommunalen Abfallsatzung sind in der beigefügten "Änderungssatzung" eingearbeitet.

 

5. Vorschlag der Betriebsleitung

 

Die Betriebsleitung der Kommunalen Betriebe schlägt vor, die Abfallgebühren gemäß der Kalkulation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, 63303 Dreieich für den Zeitraum 2020 bis 2022 zum 01.01.2021 anzuheben und die Abfallsatzung entsprechend der Vorlage in den Punkten 3 und 4 anzupassen. 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2020 bis 2022 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2022 anzupassen.

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2021 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2021-2022

in [€/Jahr]

    60

 112,71

    80

150,28

  120

225,42

  240

450,84

1.100

2.066,35

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2021-2022

in [€/Entleerung]

    60

 8,67

    80

11,56

  120

17,34

  240

34,68

1.100

158,95

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2021-2022

50-l-Restabfallsack

7,50 € / Stück

 

Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Rödermark (Abfallsatzung – AbfS) -2. Änderung – wird beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Die Auswirkungen (Gebührenerlöse) wurden in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

 

Änderungssatzung (2. Änderung) vom 15.09.2020 und Synopse (Übersicht alt/neu)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungssatzung_Abfallsatzung-2Änderung (15 KB) PDF-Dokument (34 KB)    
Anlage 2 2 Sysnopse-ÄnderungGebühren (22 KB) PDF-Dokument (50 KB)