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Die Vorlage wird ohne Aussprache abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2022 anzupassen. Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2021 festgesetzt:
Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)
Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Rödermark (Abfallsatzung – AbfS) -2. Änderung – wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (14), AL/Die Grüne (8), SPD (5), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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