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Auszug - Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2020 bis 2022 und Änderung der Abfallsatzung  

 
 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:11 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0184/20 Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2020 bis 2022 und Änderung der Abfallsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Abfall   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Vorlage wird ohne Aussprache abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2022 anzupassen.

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2021 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2021-2022

in [€/Jahr]

    60

 112,71

    80

150,28

  120

225,42

  240

450,84

1.100

2.066,35

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2021-2022

in [€/Entleerung]

    60

 8,67

    80

11,56

  120

17,34

  240

34,68

1.100

158,95

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

Sonstiges

Gebühren 2021-2022

50-l-Restabfallsack

7,50 € / Stück

 

Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Rödermark (Abfallsatzung AbfS) -2. Änderung wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (14), AL/Die Grüne (8), SPD (5), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/