Anfrage:
1) Wie ist der aktuelle, praktische und – vor allem – juristische Sachstand betreffend die Babenhäuser Straße in Bezug auf die Zuschüsse des Landes Hessen sowie deren Rückforderung?
2) Mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) für die Stadt Rödermark ist mit aktuellem (09/2020) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen zu rechnen?
3) Kann gemäß der Annahme des Magistrates vom 15.10.2019 mit einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Darmstadt in der Sache im Laufe des Jahres 2020 gerechnet werden?