"Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) - (größflächiger) Einzelhandel" (Änderungsantrag)
Planungsziel ist in geringem Umfang die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsunternehmungen zu ermöglichen und Ansiedlungen im Nachbarbereich zu verhindern.
Die genaueren Steuerungsziele ergeben sich im weiteren Verlauf des Bauleitverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
21.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 11.2 - zurückgestellt
23.09.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Ö 7.2 - zurückgestellt
Es erfolgt keine Abstimmung.
24.09.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Ö 9.2 - (offen)
Eine weitere Aussprache und Beschlussfassung erfolgen nicht.
06.10.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark