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Vorlage - CAL/0147/15  

 
 
Betreff: Flächenplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
08.07.2015 
36. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
09.07.2015 
49. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
21.07.2015 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

I.

Bauland kann auf verschiedene Art und Weise entwickelt werden. Früher wurden bundesweit im Wesentlichen zwei Konzepte angewandt:

 

-          der freihändige Ankauf und

-          die amtlich-hoheitliche Baulandumlegung

 

Nachdem in Rödermark über Jahrzehnte hinweg vorrangig die zweite Methode praktiziert wurde, kamen die städtischen Gremien aus Anlass der ins Auge gefassten Entwicklung des Areals um den früheren Festplatz Ober-Roden überein, zunächst die Grundstückssicherung vorzunehmen, und zwar unter Einschaltung der Hessischen Landgesellschaft (HLG). Da dieses Verfahren der Grundstückssicherung erfolgreich verlaufen ist, konnte die Stadtverordneten-versammlung in ihrer Sitzung am 19.5.2015 einstimmig den Aufstellungs-beschluss für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf „An der Rodau“, fassen.

 

Die Sinnhaftigkeit der gewählten Vorgehensweise ist evident:

 

Im Ballungsraum Frankfurt/RheinMain ist es oft schwierig, über den freihändigen Ankauf alle Grundstücke sichern zu können. Über die amtlich-hoheitliche Baulandumlegung wäre dies zwar möglich, aber sie führt dazu, dass nicht alle Entwicklungskosten der Baureifmachung und überhaupt keine Folgekosten gedeckt sind, so dass die Baulandentwicklung in diesem Fall schnell zu einem Zuschussgeschäft wird. Typische Folgekosten sind z.B. Kinderspielplätze, Kinderbetreuung, Straßenunterhaltungskosten usw.

 

 

 

 

Gerade in Zeiten knapper Kassen ist es daher wichtig, zu einem für alle Seiten fairen Baulandentwicklungsmodell zu kommen. Dies stellt oft eine Kombination der genannten Modelle, also des freihändigen Ankaufs und eines modifizierten Umlegungsverfahrens dar. Mit den Grundstückseigentümern werden hierzu städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB abgeschlossen. Wichtig hierbei ist, dass die Kommune zunächst auf eine Bauleitplanung verzichtet und als ersten Schritt selbst oder über einen beauftragten Dienstleister, wie bei uns die HLG,  die Grundstücksicherung bewerkstelligt. Für die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern muss immer die „Nullvariante“, also der Verzicht auf die Gebietsentwicklung möglich sein. Schon eine Konkretisierung über einen Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan bedeutet ein deutliches Erschwernis für die Verhandlungen, da die Werterwartung der Eigentümer sofort sprunghaft steigt, und zwar sogar in einem Ausmaß, welches die beabsichtigte Gesamtentwicklung gänzlich in Frage stellen kann.

 

 

II.

Mit ihren Anträgen vom 27.4. und 1.6.2015 begehren die Fraktionen der Freien Wähler und der FDP Beschlüsse über Bauleitplanungen zu verschiedenen Flächen im Stadtgebiet (Hainchesbuckel, Kapellenstraße, Mainzer Straße, Perlite-Gelände, östlich des Spessartrings und südwestlich der Kinzigstraße). Damit weichen sie von dem für richtig erkannten Verfahren der vorrangigen Grundstückssicherung ab und fallen in eine Vorgehensweise zurück, die wegen der damit zusammen-hängenden Nachteile gerade überwunden werden sollte.

 

Außerdem berücksichtigen sie nicht die Informationen, die vom Bürgermeister in zum Stand der Verfahren betreffend verschiedener ins Auge gefasster Entwicklungsgebiete gegeben hat. Die vorbenannten Antragsinitiativen sind deshalb geeignet, die weiteren Gespräche und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern negativ zu beeinflussen oder ihre Fortsetzung gar unmöglich zu machen. Soweit die Anträge Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) zum Gegenstand haben, sind sie schon deshalb nicht zielführend, weil sie nicht gleichzeitig Flächen bezeichnen, die als Kompensation aus dem RegFNP heraus-genommen werden könnten.

 

Die bezeichneten Anträge sind deshalb allesamt abzulehnen. Stattdessen sollte der Magistrat unterstützt werden, den eingeschlagenen Weg mit den bezeichneten Schwerpunkten fortzusetzen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Anträge

a)      der Freien Wähler Rödermark vom 27.4.2015 -Vorlage FWR/0085/15-

b)     der FDP vom 1.6.2015 –Vorlage FDP/0124/15-

c)      der FDP vom 1.6.2015 –Vorlage FDP/0125/15-

 

werden abgelehnt.

 

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Vorgehensweise des Magistrats, Aufstellungsbeschlüsse erst dann zu fassen, wenn die Grundstückssicherung stattgefunden hat bzw. mit den betreffenden Grundstückseigentümern Vereinbarungen über künftige Gebietsentwicklungen abgeschlossen worden sind.

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Magistrat nach dem Abschluss der Grundstückssicherung am Festplatz Ober-Roden entsprechende Aufträge zur Grundstückssicherung in den Gebieten Kapellenstraße und Mainzer Straße an die HLG erteilt hat. Hierbei ist auch auf die Schaffung weiterer Gewerbeflächen besonderer Wert zu legen.

 

Soweit die Bereitstellung von weiterem Wohnbauland in Rede steht, soll ein Anteil für sozialen Wohnungsbau von ca. 20% angestrebt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung