Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In Rödermark mangelt es akut an Gewerbeentwicklungsflächen. Bis auf einzelne Restgrundstücke, die der Innenverdichtung zugeführt werden könnten, kann Rödermark weder externen Interessenten noch bereits bestehenden Gewerbebetrieben mit Expansionswunsch Entwicklungsgrundstücke von Belang anbieten. Auch teilweiser Leerstand in vorhandenen Objekten kann Flächenbedarf für Neuansiedlung oder Expansion nicht decken. Für die zukünftige Entwicklung der Stadt (Arbeitsplätze, Gewerbe‐ und Einkommenssteuer, etc.) ist es unabdingbar, moderat neue Gewerbegebiete auszuweisen ‐ natürlich in ständiger Abwägung zu Umwelt ‐ und Imissionsschutz. In Rödermark gibt es folglich in den nächsten 20 Jahren einen Bedarf an Gewerbeflächen, der die im aktuellen Flächennutzungsplan als Gewerbeerweiterungsflächen nutzbaren Flächen deutlich übersteigt. Daher ist es oberste Pflicht zu prüfen und zu beantragen, weitere Optionen auf Gewerbegebiete zu erhalten. Da die Grüne Mitte auf ihrer gesamten Breite erhalten werden soll, gibt es für die bestehenden Gewerbegebiete (bis auf den Hainchesbuckel) keine Erweiterungsoptionen mehr. Da neue Gewerbegebiete in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnbebauung nicht gewollt, durchsetzbar und auch nirgendwo im Stadtgebiet sinnvoll sind, ein Großteil der Außenflächen Rödermarks entweder Wald ist oder als Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, sind potenzielle Erweiterungsflächen im Stadtgebiet Rödermark äußerst dünn gesät. Um diese wenigen potenziellen Flächen mittelfristig als Erweiterungsflächen für Gewerbeansiedlungen nutzen zu können und überhaupt Planungsoptionen zu erhalten, ist dringend es nötig, einen Beschluss gemäß § 10 Abs. 6 und § 13 Abs. 1 HLPG zur Planänderung des Regionalplans Südhessen / RegFNPs 2010 vorzubereiten und zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, bei den zuständigen Planungsbehörden eine Abweichung vom Regionalplan Südhessen / RegFNPs 2010 zu beantragen und das entsprechende Verfahren zur Planänderung vorzubereiten. Dieses Abweichungs‐/Änderungsverfahren soll 2 Teilflächen betreffen.
I.) Teilfläche 1 befindet sich in der Flur 16 von Ober‐Roden und soll folgende Flurstücke umfassen: 2‐12/1 mit insgesamt 30.500 m2, 13/1‐30 mit insgesamt 36.300 m2 sowie 31/1‐46 mit insgesamt 29.820 m2. Die Gesamtfläche, die als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll, beträgt 9,834 ha.
II.) Teilfläche 2 befindet sich in der Fluren 5 und 6 von Urberach und soll folgende Flurstücke umfassen: Flur 6, Flurstücke 89 und 94 mit insgesamt 28.100 m2, Flur 5, Flurstücke 2‐16, 21 (z.T.), 25 und 26 mit insgesamt rund 100.000 m2. Die Gesamtfläche, die als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll, beträgt rund 13 ha.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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