Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Landkreis Offenbach bzw. der vom Landkreis für den ÖPNV beauftragte Aufgabenträger, die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) berät seit dem Oktober 2014 über einen neuen Nahverkehrsplan (NVP) für die Jahre 2016 ff.
Im Nahverkehrsplan werden Eckpunkte zu den kreisweiten ÖPNV Angeboten geregelt. Busangebote und Schienenangebote regionaler oder noch weiter übergeordneter Träger sind hiervon nicht betroffen bzw. werden wenn überhaupt nur nachrichtlich erwähnt.
Zunächst wurde ein Fachberater beauftragt, einen Vorentwurf zum NVP zu erstellen und dem Aufsichtsrat der KVG vorzulegen.
Dieser Vorentwurf wurde im Aufsichtsrat vorgestellt. Es folgte eine Vorstellung für die Kommunen, verbunden mit der Bitte, kurzfristig erste Stellungnahmen abzugeben. Die Eingaben der Kommunen wurden in zwei Regionalkonferenzen mit den Kommunen erörtert.
Das Ergebnis war der vom Aufsichtsrat der KVG in seiner Sitzung vom 5.12.2014 festgestellte Entwurf für den NVP, der dann in dieser Form in das offizielle Anhörungsverfahren eingebracht wurde.
Die Stadt Rödermark ist nun aufgefordert, bis zum 30. Juni eine Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf für den NVP 2016 ff. abzugeben. Nach Hinweis mehrerer Kommunen auf die kommunalpolitischen Terminfolgen wurde von der KVG eine Verlängerung bis zum 28. Juli eingeräumt.
Es ist vorgesehen, dass die Gremien der Stadt Rödermark sich nun wie folgt mit dem NVP beschäftigen:
11. Juni Sitzung HFW zur Information über die Themen NVP und Stadtbus mit Teilnahme der KVG, Beiladung des Magistrates, des BUSE Ausschusses und der Fraktionsvorsitzenden
22./29. Juni Beratung einer Stellungnahme im Magistrat
7./8./9. Juli Fachausschusssitzungen mit Beschlussfassung zu NVP und Stadtbus
21. Juli Sitzung der STAVO mit Beschlussfassung zu NVP und Stadtbus
1. Informationen zum Vorentwurf des NVP
Das mit der Erstellung des NVP 2016 ff. beauftragte Beratungsunternehmen hat bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplans zunächst bewusst die bisherigen Inhalte und Festsetzungen beiseite gelassen. Es wurden zunächst fünf konzeptionelle Grundlagen definiert, die als Grundlage für die Neuerstellung des NVP Anwendung finden sollten.
Diese Grundlagen sind
Die konsequente Fortführung dieser Eckpunkte sollte nach dem ersten Vorentwurf des NVP zur Folge haben, dass die Buslinie 95 zukünftig grundsätzlich am Bahnhof in Ober-Roden enden sollte.
Die Verwaltung hat hier eine Stellungnahme gegenüber der KVG abgegeben. Diese wurde zudem im Aufsichtsrat der kvgOF vorgetragen. Die kvgOF und das Planungsbüro haben die Stellungnahme der Stadt geprüft. Daraufhin kam es zu einem Erörterungsgespräch zwischen den Beteiligten, in dem die kvgOF auf die Einwände der Stadt einging und zusagte, die Buslinie 95 in der Linienführung unverändert zu lassen (Endhaltestelle Im Taubhaus Urberach).
Eine weitere Folge aus den Grundlagen sollte sein, dass die in Linienführung und Fahrzeit speziell auf die Schüler zugeschnittenen Einzelkurse im Linienbusverkehr zukünftig entfallen sollten. Nach den Beratungen in den Regionalkonferenzen und der Abarbeitung der Eingaben der Kommunen wurde auch auf eine Umgestaltung des Schülerverkehrs verzichtet.
Der Aufsichtsrat hat dann in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 den nun vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans beschlossen und am 23. März 2015 in das formale Anhörverfahren gegeben.
1.2. Informationen zum Entwurf des Nahverkehrsplans
Der Entwurf des Nahverkehrsplans sieht vor, dass die Anbindung / Versorgung Rödermarks mit Buslinien gegenüber dem aktuellen Stand unverändert bleibt. Dies betrifft zunächst nur die Buslinie 95. Die Buslinien U (DADINA) sowie 674, 679, 684, N 65, N 66 (alle RMV) sind nicht unmittelbar Gegenstand des Nahverkehrsplans des Landkreises Offenbach.
2. Zielrichtung der Beschlussfassung: Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Notwendigkeit, grundlegende Forderungen oder Änderungen zum Nahverkehrsplan vorzutragen. Das Einvernehmen / die Zustimmung der Stadt zum Entwurf des Nahverkehrsplans sollte beschlossen werden.
3. Ergänzende Hinweise Die zustimmende Stellungnahme der Stadt sollte um folgende Hinweise ergänzt werden, mit der Bitte, diese nachrichtlich in den Nahverkehrsplan aufzunehmen.
3.1. Herstellung der Barrierefreiheit Die zum 01. Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) brachte zahlreiche Änderungen mit sich. Ein wichtiger Bestandteil der Änderungen ist dabei die Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit im ÖPNV. Danach besteht nach § 8 Abs. 3, Satz 3 PBefG die Vorgabe, dass „der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Die Veränderungen im Busliniennetz, die langfristigen Zeiträume für Planung, Finanzierung und Bauausführung vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten führen dazu, dass die Stadt nicht für alle Haltestellen des Busnetzes die Barrierefreiheit fristgerecht herstellen kann. Ohne Finanzhilfen Dritter wird die Stadt solche Maßnahmen auch nicht finanzieren können.
3.2. Anknüpfung an den Flughafen Frankfurt Der Anknüpfungspunkt Dreieich hat für Rödermark eine wichtige Funktion z.B. für Verbindungen in Richtung des Ziels Frankfurt/Flughafen als Arbeitsplatzstandort und internationalen Verkehrsknotenpunkt für den Flug- und Zugverkehr dar. Es ist darauf zu achten, dass die Verbindungen in und aus Richtung Flughafen linientechnisch und zeitlagentechnisch zweckmäßig gestaltet werden. Aktuell gibt es insbesondere bei der Fahrt vom Flughafen nach Rödermark Mängel bei der zeittechnischen Verknüpfung.
3.3. Funktion des Bahnhofs Ober-Roden Für den Bahnhof Ober-Roden mit relevant ist die Funktion als Umsteige-/ Verknüpfungspunkt in Richtung Eppertshausen / Dieburg. Der Bahnhof Ober-Roden und das großflächige Geschäfts-und Wohnumfeld leiden unter einer hohen Zahl an PKW-Pendlern aus den Orten Eppertshausen, Münster, Dieburg und Dieburger Hinterland, die mit dem PKW bis nach Ober-Roden fahren und einen PKW-Abstellplatz suchen, um dort die S-Bahn zu nutzen. Für dieses Pendlerverhalten gibt es mehrere Gründe:
Daher regt die Stadt Rödermark an, Möglichkeiten einer kostenpflichtigen Parkraumnutzung zu schaffen, falls die Tarifgestaltung den Pendleranreiz nicht abstellen kann.
Die Stadt legt großen Wert auf eine möglichst hohe Zahl an sogenannten durchgebundenen Zugfahrten der Dreieichbahn von Dieburg bis nach Frankfurt.
Aufgrund der sich deutlich stärker entwickelnden ÖPNV-Nutzerzahlen regt die Stadt eine Aktualisierung der Kosten-Nutzenuntersuchungen zu dem Vorhaben einer Fortführung der S-Bahn S 1 von Ober-Roden nach Dieburg an.
3.4. Stärkere Betrachtung und Darstellung der Verknüpfungen mit den ÖPNV Angeboten im Nachbarlandkreis Darmstadt-Dieburg
Der NVP des Landkreises Offenbach beschäftigt sich an vielen Stellen mit den Verknüpfungen in die Stadt Offenbach oder die Stadt Frankfurt.
Aus Sicht der Stadt Rödermark fehlen im NVP des Landkreises Offenbach Festsetzungen / Betrachtungen zu den Buslinien - Verknüpfungen von Rödermark in den Landkreis Darmstadt-Dieburg hinein. Hier gibt es eine Vielzahl von bedeutsamen Verkehrsbeziehungen (z.B. Ärzte und Krankenhaus in Dieburg, mehrere Schulzentren, den Campus Dieburg als Außenstelle der FH Darmstadt, die Gewerbeansiedlungen / Arbeitsplätze sowie der Bahnhof Dieburg als Umsteigepunkt zu den Zentren Darmstadt und Aschaffenburg sowie in den Raum Odenwald). Wie oben bereits ausgeführt, stellt die derzeitige ÖPNV Verbindungsqualität in den Raum Dieburg eine Ursache des erhöhten Parkplatzbedarfes im Umfeld des Bf. Ober-Roden dar.
Zudem ist es schon einige Male vorgekommen, dass die DADINA Veränderungen auf „ihren“ Buslinien vornimmt, ohne die Stadt Rödermark als betroffene Körperschaft angemessen zu beteiligen.
3.5. S-Bahn S 1 Aus Sicht der Stadt Rödermark gibt es erhebliche Probleme mit der Zuverlässigkeit der S-Bahn. Es kommt häufig zu Zugausfällen und Verspätungen. Ein hoher Anteil der Störungen wird durch das Nadelöhr des S-Bahntunnels in Frankfurt ausgelöst. Die Abhängigkeit des S-Bahnverkehr der gesamten Region von dieser einzigen Tunnelstrecke und die damit verbundenen Auswirkungen sind gravierend. Es muss vorrangiges Ziel der regionalen Verkehrsplanung sein, diesen Missstand zu beseitigen.
3.6. Koordination zwischen den Verkehrsträgern ÖPNV und Verkehrsträgern Straßennetz Das Straßennetz der Region ist extrem belastet und sehr störanfällig. Schon einzelne Störungen oder Behinderungen in diesem Netz können Kettenreaktionen auslösen und führen zu erheblichen Schäden für Umwelt, Wohnbevölkerung und Wirtschaftsleben. Die Stadt Rödermark wünscht sich, dass es bei geplanten Baustellen im Straßennetz eine stärkere Koordination zwischen den Verkehrsträgern des ÖPNV und Hessen Mobil als Verkehrsträger für das qualifizierte Straßennetz der Region gibt. Viele der durch Baustellen ausgelösten Probleme könnte abgemildert werden, wenn es zu den relevanten Zeiten spezielle ÖPNV Angebote geben würde und wenn bei der Baustellenabwicklung Vorsorge für den öffentlichen Linienbusverkehr getroffen würde.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf zum Nahverkehrsplan 2016 ff. des Landkreises Offenbach wird zur Kenntnis genommen. Den dort festgelegten Grundlagen für die Linienführung der Buslinie 95 wird zugestimmt.
Die Linienführung der Buslinie 95 vom Bahnhof Ober-Roden über den Bahnhof Urberach bis hin zur Endhaltestelle in Urberach / Im Taubhaus wird ausdrücklich begrüßt.
Es wird empfohlen, auch zukünftig Busfahrten anzubieten, die auf die räumliche Lage und die Schulzeiten der überörtlichen Schulen abgestimmt sind.
Weiterhin werden die Gremien des Kreises Offenbach sowie die KVG Offenbach um nachrichtliche Aufnahme der Punkte 3.1. bis 3.6 in den Nahverkehrsplan gebeten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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