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Vorlage - VO/0151/15  

 
 
Betreff: Betrieb des Badehauses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
09.07.2015 
49. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
21.07.2015 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Badehaus Rödermark wurde nach einer „Ertüchtigung“ des in den 1960er Jahren erbauten Hallenbades zum 1. Juni 2006 eröffnet.

 

Die seitherige Nutzung als Schwimmbad wurde seit diesem Zeitpunkt um die Bereiche Sauna, Wellness und Gastronomie ergänzt.

 

Die neuen Bereiche sollten einen positiven Deckungsbeitrag leisten und den defizitären Schwimmbadbetrieb unterstützen.

 

Dies ist seit der Wiedereröffnung im Jahre 2006 allerdings nicht gelungen.

 

Insbesondere die hohen Anteile am Kapitaldienst, an den Abschreibungen und die Personalkosten bei gleichzeitig zunehmender Konkurrenz von neuen bzw. ausgebauten Einrichtungen (öffentlich und privat) im räumlichen Umfeld von Rödermark waren und sind hierfür die Hauptursachen.

 

In der Sitzung der Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark am 28. Mai 2015 hat der Vorsitzende der Betriebskommission und die Betriebsleitung von Verhandlungen berichtet, dass die Bereiche Sauna, Wellness und Gastronomie ggf. an einen privaten Betreiber verpachtet werden könnten.

 

Wesentliche Voraussetzungen sind:

  1. eine spürbare Verringerung der jährlichen Defizite dieser Bereiche
  2. die Aufrechterhaltung dieses Erholungsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger von Rödermark

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsleitung der Kommunalen Betriebe Rödermark wird beauftragt, Verhandlungen über eine mögliche Verpachtung der Bereiche Sauna, Wellness und Gastronomie fortzusetzen.

Über die Ergebnisse sind der Magistrat und die Betriebskommission zu unterrichten.

Mögliche Vertragsabschlüsse sind vom Magistrat und der Betriebskommission zu genehmigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA