Bürgerinformationssystem

Vorlage - FWR/0146/15  

 
 
Betreff: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft (Neufassung des Antrages vom 25.04.2015)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
08.07.2015 
36. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
09.07.2015 
49. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
21.07.2015 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Rödermark liegt mitten in Europa, im Herzen der Rhein-Main Region mit Anbindung an die modernste Infrastruktur, wie Flughafen, Schienen, Autobahnen.

Die „Metropolregion“ und besonders die Stadt Frankfurt zeichnen ein ständiges Wachstum aus. Diesem Wachstum von Gewerbe, Einwohnern, Migranten, Flüchtlingen und Gästen auch in Rödermark muss entsprechend Rechnung getragen werden.

Rödermark hat in den vergangenen Jahren einige erfolgreiche Projekte auf den Weg gebracht, wie Baugebiet Rennwiesen, Seniorenresidenz, Franziskushaus, Bebauung westlich Bahnhof Ober-Roden und einiges mehr. Um weitere erfolgreiche Projekte für eine städtebauliche Entwicklung auch in Zukunft vorantreiben zu können, benötigt die Stadt einen städtebaulichen Entwicklungsplan, der gehobene und soziale Wohnbebauung sowie Flächen für weitere soziale Einrichtungen und insbesondere Leitbild gemäß angemessene Gewerbeflächen vorsieht. In der Vergangenheit wurden einige Flächen für mögliche Gewerbeansiedlungen anderen Nutzungsarten zugeführt, z. B. Franziskushaus an der Ober-Rodener Str. und Hitzel & Beck Gelände an der Odenwaldstraße, aber keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt.

Die Zinsen sind auf einem historischen Tiefstand, die Wirtschaft floriert, Export und Konsum laufen sehr gut, warum soll unsere Stadt nicht auch vom Wirtschaftswachstum profitieren?

Wir brauchen also Flächen für Gewerbe, Wohnbebauung, soziale Einrichtungen und Erholungsgebiete für alle Rödermärker, wie schon in 2004 in einem Antrag zur Gestaltung der natürlichen Mitte Rödermarks von der Stadtverordneten-versammlung beschlossen. Rödermark steht in jeglicher Hinsicht im Wettbewerb mit anderen, attraktiven Kommunen. Es gilt eine gelungene Mischung aus Gewerbegebieten, attraktiven Wohngebieten und einem zentralen Landschaftspark zur Erholung für Gesellschaft und Gewerbe anzubieten. Rödermark muss eine attraktive Stadt im Rhein-Main Gebiet werden und bleiben. Mit Sparmaßnahmen und Gebührenerhöhungen alleine kann der Haushalt nicht konsolidiert werden, wir brauchen dringend eine Verbesserung unserer Einnahmesituation. Wir brauchen mehr Gewerbesteuer, Einkommensteueranteile und Arbeitsplätze. Eine zentrale Aufgabe von Kommunen ist das zeit- und bedarfsgerechte Bereitstellen von Gewerbe- sowie Wohnungsstandorten

Am Festplatz Ober-Roden haben wir erste Erfahrungen mit der HLG zur Entwicklung neuer Baugebiete gesammelt. Die positive Resonanz sollten wir nutzen, um städtebaulich Fortschritte zu machen, ohne Tor und Tür für Spekulationen zu öffnen. Die HLG oder andere vergleichbare Organisationen sollten eingesetzt werden, um zeitnah Entwicklungsmöglichkeiten für folgende Nutzungen zu schaffen:

  • Gewerbegebiete mit einer Mindestgröße von 10 ha. Darunter auch zusammenhängende Areale von mindestens 4 ha.
  • Mischgebiete als Pufferzone zwischen bestehenden Baugebieten und Gewerbegebieten, wie an den Rennwiesen praktiziert.
  • Wohngebiete für soziale Wohnungen
  • Wohngebiete für gehobene Bebauung
  • Schaffung eines Naherholungsgebiets für alle Rödermärker, wie schon von der Stadtverordnetenversammlung per Beschluss vorgesehen.

 

Der regionale Flächennutzungsplan muss verändert werden, damit Rödermark weitere Flächen zugewiesen bekommt. Die „zentrale Grüne Mitte“ mit Ihren Schwerpunkten, der renaturierten Rodau und der Kinder- und Jugendfarm soll davon unberührt bleiben und ausschließlich als Erholungsgebiet dienen. Die grüne Mitte soll deshalb den Rödermärkern als zentrales Erholungs- und Freizeitgebiet dienen, um somit eine etwaige späteren Nutzung für Wohnen, öffentlichen Gebäuden oder Gewerbe zu vermeiden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Städtebauliche Entwicklung voranzutreiben und  mit Hilfe einer Bauland- bzw. Stadtentwicklungsgesellschaft  Flächen zu finden und zu definieren, um zügig entsprechende  Bebauungspläne zu erstellen:

 

  1. Gewerbegebiete mit einer Mindestgröße von 10 ha. Darunter auch zusammenhängende Areale von mindestens 4 ha.
  2. Mischgebiete als Pufferzone zwischen bestehenden Baugebieten und Gewerbegebieten, wie an den Rennwiesen praktiziert.
  3. Wohngebiete für soziale Wohnungen, soziale Einrichtungen und für gehobene Bebauung mit einer Mindestgröße von 6 ha.

 

  • Vorrangig ist Innenentwicklung vor Außenentwicklung anzustreben
  • Alle Gebiete, die heute im regionalen Flächennutzungsplan bewirtschaftet werden können, sollen in die Entwicklung einbezogen werden.
  • Ebenso Gebiete, welche im derzeit gültigen Plan nicht vorgesehen sind, aber entwicklungsfähig sind.
  • Das Ideen- und Entwicklungskonzept „Grüne Mitte Rödermark“ erneut aufzugreifen und auf den heutigen Status (Rodgau Renaturierung – Jugend- und Kinderfarm) zu aktualisieren.

 

Bei allen Gewerbe- und Mischgebieten soll schwerpunktmäßig eine für Rödermark förderliche, ausbaufähige gewerbliche Nutzung zu Grunde gelegt werden.

Weiterhin wird der Magistrat beauftragt Anträge an den Regionalverband zu stellen mit dem Ziel, den regionalen Flächennutzungsplanes anzupassen, damit Rödermark weitere Flächen zugewiesen bekommt, ohne dass an der „zentralen Grünen Mitte“ mit der renaturierten Rodau gerüttelt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: