Bürgerinformationssystem
I.) Der Magistrat wird beauftragt, für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten:
II.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass im zum Zwecke der Neu‐/Überplanung das gesamte vorstehend genannte Areal mit einer Fläche von insgesamt ungefähr 6,21 ha – zusammengefasst – als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll. Ausgleichsmaßnahmen sind bevorzugt außerhalb des Areals zu verwirklichen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP, FWR Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Enthaltung: /
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||