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Vorlage - FDP/0124/15  

 
 
Betreff: Vorbereitung, Aufstellungsbeschluss "Nördlich der Kapellenstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
08.07.2015 
36. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
11.06.2015 
öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
09.07.2015 
49. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
23.06.2015 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
21.07.2015 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

In Rödermark mangelt es akut an Gewerbeentwicklungsflächen. Bis auf einzelne Restgrundstücke, die der Innenverdichtung zugeführt werden könnten, kann Rödermark weder externen Interessenten noch bereits bestehenden Gewerbebetrieben mit Expansionswunsch Entwicklungsgrundstücke von Belang anbieten. Auch teilweiser Leerstand in vorhandenen Objekten kann Flächenbedarf für Neuansiedlung oder Expansion nicht decken.

 

Für die zukünftige Entwicklung der Stadt (beispielhaft seien genannt: Arbeitsplätze, Gewerbe und Einkommenssteuer, etc.) ist es unabdingbar, moderat neue Gewerbegebiete auszuweisen natürlich und selbstverständlich in ständiger Abwägung zu Umwelt und Immissionsschutz. Bei Beachtung dieser Kriterien bietet sich das “Dreieck“ zwischen Frankfurter Str., Kapellenstr. und Rödermarkring hervorragend für eine Gewerbeentwicklung (mit Ausnahme der Bestandsbauten) deutlich an.


Beschlussvorschlag:

 

I.)

Der Magistrat wird beauftragt, für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten:

Das zu beplanende Gebiet liegt in der Flur 7 von OberRoden und umfasst die Flurstücke 107/3126/1 sowie 230/2 und 252/1266/2. Die Flurstücke 107/3116/1 mit 14.722 m2 sind bisher Teil des Bebauungsplans A 42 „Rödermarkring IV“ mit der Festsetzung Flächen für Landwirtschaft. Die Flurstücke 122126 mit 6.725 m2 sind bisher Teil des Bebauungsplans A 41 „Rödermarkring III“ mit den Festsetzungen Flächen für Landwirtschaft (122 und 123) sowie Grünland (124/1 und 126/1).

 

II.)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass im zum Zwecke der Neu/Überplanung das gesamte vorstehend genannte Areal mit einer Fläche von insgesamt ungefähr 6,21 ha – zusammengefasst – als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll. Ausgleichsmaßnahmen sind bevorzugt außerhalb des Areals zu verwirklichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: