Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In Rödermark mangelt es akut an Gewerbeentwicklungsflächen. Bis auf einzelne Restgrundstücke, die der Innenverdichtung zugeführt werden könnten, kann Rödermark weder externen Interessenten noch bereits bestehenden Gewerbebetrieben mit Expansionswunsch Entwicklungsgrundstücke von Belang anbieten. Auch teilweiser Leerstand in vorhandenen Objekten kann Flächenbedarf für Neuansiedlung oder Expansion nicht decken.
Für die zukünftige Entwicklung der Stadt (beispielhaft seien genannt: Arbeitsplätze, Gewerbe‐ und Einkommenssteuer, etc.) ist es unabdingbar, moderat neue Gewerbegebiete auszuweisen ‐ natürlich und selbstverständlich in ständiger Abwägung zu Umwelt‐ und Immissionsschutz. Bei Beachtung dieser Kriterien bietet sich das “Dreieck“ zwischen Frankfurter Str., Kapellenstr. und Rödermarkring hervorragend für eine Gewerbeentwicklung (mit Ausnahme der Bestandsbauten) deutlich an. Beschlussvorschlag:
I.) Der Magistrat wird beauftragt, für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten: Das zu beplanende Gebiet liegt in der Flur 7 von Ober‐Roden und umfasst die Flurstücke 107/3‐126/1 sowie 230/2 und 252/1‐266/2. Die Flurstücke 107/3‐116/1 mit 14.722 m2 sind bisher Teil des Bebauungsplans A 42 „Rödermarkring IV“ mit der Festsetzung Flächen für Landwirtschaft. Die Flurstücke 122‐126 mit 6.725 m2 sind bisher Teil des Bebauungsplans A 41 „Rödermarkring III“ mit den Festsetzungen Flächen für Landwirtschaft (122 und 123) sowie Grünland (124/1 und 126/1).
II.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass im zum Zwecke der Neu‐/Überplanung das gesamte vorstehend genannte Areal mit einer Fläche von insgesamt ungefähr 6,21 ha – zusammengefasst – als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll. Ausgleichsmaßnahmen sind bevorzugt außerhalb des Areals zu verwirklichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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