Absatz Nr. 1 wird von der Antrag stellenden Fraktion gestrichen.
- Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Vorgehensweise des Magistrats, Aufstellungsbeschlüsse erst dann zu fassen, wenn die Grundstückssicherung stattgefunden hat bzw. mit den betreffenden Grundstückseigentümern Vereinbarungen über künftige Gebietsentwicklungen abgeschlossen worden sind.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Magistrat nach dem Abschluss der Grundstückssicherung am Festplatz Ober-Roden entsprechende Aufträge zur Grundstückssicherung in den Gebieten Kapellenstraße und Mainzer Straße an die HLG erteilt hat. Hierbei ist auch auf die Schaffung weiterer Gewerbeflächen besonderer Wert zu legen.
Soweit die Bereitstellung von weiterem Wohnbauland in Rede steht, soll ein Anteil für sozialen Wohnungsbau von ca. 20% angestrebt