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Sachverhalt/Begründung:
Zur Sicherung der im Bebauungsplanverfahren angestrebten Zielsetzungen ist es sinnvoll, eine Satzung über eine Veränderungssperre zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.07.2015 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtverordnetenversammlung für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB.
(Siehe Anlage)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Anlagen Satzung über die Veränderungssperre
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