Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0136/15  

 
 
Betreff: Überarbeitung der Entschädigungssatzung zur Anpassung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
09.07.2015 
49. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
21.07.2015 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
000-01EntschaedigungsS1Änd PDF-Dokument
SynopseAltNeuMS-EntschaedS PDF-Dokument
VergleichEntschaedigungsS PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Mit dieser Vorlage soll die Entschädigungssatzung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst werden.

 

Durchgängig wird der Seniorenbeirat als berechtigtes Gremium und berechtigter Personenkreis in die Satzung aufgenommen.

Eine Auszahlung – analog der Zahlungen für den Ausländerbeirat – erfolgt bereits seit Einführung eines Seniorenbeirates, so dass sich hieraus keine finanziellen Auswirkungen ergeben.

 

In die Entschädigungssatzung wird in § 1 ein weiterer Absatz 5 aufgenommen. In diesem wird geregelt, dass selbstständig Tätige anstelle des Durchschnittssatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde erhalten, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festzusetzen ist. Mit dieser Neuregelung wird die Forderung in § 27 Abs. 1 Satz 6 HGO umgesetzt, wonach die Nachweispflicht für Selbstständige und Freiberufler hinsichtlich der Höhe des Verdienstausfalls erleichtert werden soll.

 

§ 2 Abs. 1 S. 1 wird dahingehend ergänzt, dass ein Fahrkostenanspruch nur für die Teilnahme an Sitzungen der Organe bzw. Gremien sowie der unmittelbaren Vorbereitung  der Sitzungen besteht. Hiermit wird der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Hess. VGH HSGZ 2010, S. 353; Hess. VGH HSGZ 2011, S. 28) entsprochen.

 

Zur Erläuterung der wesentlichen Veränderungen befindet sich eine Synopse im Anhang, in der die aktuelle Entschädigungssatzung, die geplante Änderung der Entschädigungssatzung und Erläuterungen zur Anpassung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie weitere Erläuterungen dargestellt werden.

 

Die Stadtverordneten werden ersucht, dem ebenfalls beigefügten Entwurf der Änderungssatzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Rödermark zuzustimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 


Finanziellen Auswirkungen:

JA


Anlagen:

-          Entwurf der Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung

-          Synopse – aktuelle Entschädigungssatzung / Satzungsentwurf / Erläuterungen

-          Vergleich mit Nachbarkommunen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 000-01EntschaedigungsS1Änd (20 KB) PDF-Dokument (57 KB)    
Anlage 2 2 SynopseAltNeuMS-EntschaedS (32 KB) PDF-Dokument (92 KB)    
Anlage 3 3 VergleichEntschaedigungsS (13 KB) PDF-Dokument (43 KB)