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Tagesordnung - 4. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 4. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 13.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 276, Marie-Curie-Straße 16 mit 814 m²  
VO/0226/11  
Ö 5  
Verkauf des Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 266, Carl-Benz-Straße 11  
VO/0238/11  
Ö 6  
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Ober-Roden "westlich des Jügesheimer Weges"  
VO/0246/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die

Änderung des Bebauungsplanes A 53 „Am Karnweg“ für das Gebiet westlich des

Jügesheimer Weges.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des

Jügesheimer Weges“

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 540 und 542.

 

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Karte ersichtlich:

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Es sollen insbesondere die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren

Grundstücksfläche, zur Zahl der Vollgeschosse sowie zur Bauweise geändert werden.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten

Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

Die Kosten für das Bauleitverfahren und die Vermessungskosten werden anteilig auf die Bauplätze umgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    31.08.2011 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Herr Bürgermeister Kern und Herr Kron (Fachbereichsleiter Bauverwaltung) erläutern dem Gremium die Notwendigkeit des geplanten Bauleitplanverfahrens

Herr Bürgermeister Kern und Herr Kron (Fachbereichsleiter Bauverwaltung) erläutern dem Gremium die Notwendigkeit des geplanten Bauleitplanverfahrens.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die

Änderung des Bebauungsplanes A 53 „Am Karnweg“ für das Gebiet westlich des

Jügesheimer Weges.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des

Jügesheimer Weges“

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 540 und 542.

 

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Karte ersichtlich:

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Es sollen insbesondere die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren

Grundstücksfläche, zur Zahl der Vollgeschosse sowie zur Bauweise geändert werden.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten

Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

Die Kosten für das Bauleitverfahren und die Vermessungskosten werden anteilig auf die Bauplätze umgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              13

Ablehnung:              ./.

Enthaltung:              ./.

 

Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig der Vorlage zuzustimmen.

 

   
    01.09.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die

Änderung des Bebauungsplanes A 53 „Am Karnweg“ für das Gebiet westlich des

Jügesheimer Weges.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des

Jügesheimer Weges“

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 540 und 542.

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Karte ersichtlich:

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Es sollen insbesondere die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren

Grundstücksfläche, zur Zahl der Vollgeschosse sowie zur Bauweise geändert werden.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten

Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

Die Kosten für das Bauleitverfahren und die Vermessungskosten werden anteilig auf die Bauplätze umgelegt.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:             

 

Zustimmung:             

Ablehnung:             

Enthaltung:             

   
    13.09.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache:

Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) dieÄnderung des Bebauungsplanes A 53 „Am Karnweg“ für das Gebiet westlich des Jügesheimer Weges.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des Jügesheimer Weges“

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 540 und 542.

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Karte ersichtlich:

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Es sollen insbesondere die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksfläche, zur Zahl der Vollgeschosse sowie zur Bauweise geändert werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

Die Kosten für das Bauleitverfahren und die Vermessungskosten werden anteilig auf die Bauplätze umgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 7  
Förderrichtlinien Passivhaus und Nullenergiehaus
VO/0263/11  
Ö 8  
Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2011 zum Produkt 04.1.01 "Mehr Betreuungsplätze"
VO/0197/11  
Ö 9  
Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0242/11  
Ö 10  
Bildung von Kommissionen gemäß § 72 HGO, Wahl der Mitglieder
VO/0265/11  
Ö 11  
Jahresabschluss 2010 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
VO/0235/11  
Ö 12  
Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2010
VO/0258/11  
Ö 13  
Jahresabschluss 2010  
VO/0267/11  
Ö 14  
Interfraktioneller Antrag: Flugplatz Egelsbach - Fluglärm Flugsicherheit  
IFA/0283/11  
Ö 14.1  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler Rödermark: Flugplatz Egelsbach - Fluglärm und Sicherheit  
FWR/0266/11  
Ö 14.2  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Ausbau Flugplatz Egelsbach  
CAL/0269/11  
Ö 15  
Antrag der SPD-Fraktion: Altlast Eloxalbetrieb (Änderungsantrag)  
SPD/0287/11  
Ö 15.1  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Altlast Eloxalbetrieb  
CAL/0270/11