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Auszug - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Ober-Roden "westlich des Jügesheimer Weges"  

 
 
4. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0246/11 Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Ober-Roden
"westlich des Jügesheimer Weges"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache:

Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) dieÄnderung des Bebauungsplanes A 53 „Am Karnweg“ für das Gebiet westlich des Jügesheimer Weges.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des Jügesheimer Weges“

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 540 und 542.

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Karte ersichtlich:

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Es sollen insbesondere die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksfläche, zur Zahl der Vollgeschosse sowie zur Bauweise geändert werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

Die Kosten für das Bauleitverfahren und die Vermessungskosten werden anteilig auf die Bauplätze umgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /