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Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 30. Juni versehenen Jahresabschluss 2010 gemäß § 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 8.134.899,41 Euro wird gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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