Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 114s HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat am 08. März 2011 die GBZ Treuhand Hessen AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 beauftragt.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde von der GBZ Treuhand AG, Kassel, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Der Jahresabschluss 2010 wurde am 30. Juni 2011 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.
Der Jahresabschluss 2010 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.134.899,41 Euro aus, dem ein Planansatz 2010 in Höhe von 10.882.728,27 Euro gegenüber steht. Das Ergebnis ist somit gegenüber der Planung um 2,7 Mio. Euro verbessert.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten spiegeln zum 31.12.2010 eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von 22 Mio. Euro wider.
Gemäß § 114u (1) HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 8.134.899,41 Euro gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 30. Juni versehenen Jahresabschluss 2010 gemäß § 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 8.134.899,41 Euro wird gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Jahresabschluss 2010 |
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