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Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EBG den mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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