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Vorlage - VO/0197/11  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2011 zum Produkt 04.1.01 "Mehr Betreuungsplätze"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kinder   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
01.09.2011 
4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.09.2011 
4. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Fachabteilung Kinder hat die Umsetzung des Beschlusses geprüft.

 

1.      Eine Überführung der städtischen U-3-Plätze an einen freien Träger ist in den bestehenden Räumlichkeiten nicht möglich; die dafür notwendige Betriebserlaubnis würde nicht erteilt (siehe Stellungnahme der Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen beim Kreis Offenbach).

2.      Neue Räumlichkeiten zu finden gestaltet sich schwierig. Der FB 6 und der KBR wurden nach Baugrundstücken und Liegenschaften angefragt. Bisher gibt es keine Vorschläge. Die Fachabteilung empfiehlt  allerdings entsprechende Vorschläge bevorzugt zu nutzen,  um den  dringend  notwendigen Ausbau der U-3-Arbeit fristgerecht realisieren zu können und neue Plätze zu schaffen.

Eine Verlagerung der städtischen U-3-Plätze (12 Plätze in der Kita „Am Motzenbruch“, 12 Plätze in der Kita „Lessingstraße“ und 5 Plätze in der Kita „Waldacker“) setzt eine geeignete Liegenschaft für 3 Gruppen (je 10 Kinder, gemäß den neuen Mindeststandards) voraus. Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm können nicht abgerufen werden, weil effektiv nur 1 neuer Platz geschaffen würde.

 

Hinzukommt, dass die Stadt Rödermark den Investitionskostenzuschuss für die Schaffung der U-3-Plätze in der Kita „Am Motzenbruch“ in Höhe von 43.800 € zurückzahlen müsste.

 

Mit dem notwendigen Neubau oder Umbau  einer geeigneten Liegenschaft ohne Zuschüsse und die Rückzahlung der Investitionsmittel  für die Kita „Am Motzenbruch“ ist die Einsparsumme in Höhe von 171.600 €, gemäß des Konsolidierungsprogramms, nicht zu erreichen. Im Gegenteil entstehen höhere Kosten durch Investitionen und Rückzahlung von Investitionsmitteln.

 

(Siehe Stellungnahme der Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen beim Kreis Offenbach.)

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

·         Der Haupt- und Finanzausschuss hebt die separaten Budgets für die Produkte 4.1.01 und 4.1.05 auf und stellt Deckungsfähigkeit zum Fachbereichsbudget wieder her.

·         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses vom 16.03.2011, da die Prüfung durch die FA Kinder ergeben hat, dass die Einsparsumme nicht erreicht werden kann.

·         Die Einsparsumme im Konsolidierungsprogramm ab 2012 wird korrigiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Übertragung von 145.000 € Personalkosten und 62.000 € Erträgen (Anteil von 5 Monaten) von dem Produkt 4.1.01 (Krabbelgruppen) auf das Produkt 4.1.05 (Einrichtung freier Träger) wurde in der Haushalt 2011 eingearbeitet.

Ebenso wurden gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Haushalt 2011 beide Produkte als eigene Budgets, ohne Deckungsfähigkeit (siehe Haushalt 2011, Deckungsvermerke Seite 6) zum Fachbereichsbudget ausgewiesen.

In die im Haushalt 2011 aufgenommene Zusammenstellung „Veränderungen im Haushalt 2011 durch Haushaltsanträge“ wurde auf Seite 88 in der Spalte „sonstige Auswirkungen“ gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Hinweis aufgenommen, dass die Deckungsfähigkeit (diese) durch den HuF nach Vorlage des Konzeptes vor der Sommerpause wiederhergestellt werden kann.

16.06.2011 Mo

Anlagen

Anlagen

 

Stellungnahme der  Fachaufsicht des Kreises Offenbach zu einer Überführung der städtischen U-3-Plätze an einen Freien Träger.