Anfrage:
1. Wie viele Wohneinheiten, auf die die oben beschriebenen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Kriterien zutreffen, sind in Rödermark seit November 2015 bewilligt worden? (Wir bitten hier ausdrücklich um die Berücksichtigung genehmigter, aber noch nicht fertig gebauter Wohneinheiten.)
2. Wie viele dieser Wohneinheiten sind dem Sozialen Wohnungsbau zuzurechnen?
3. Wurde das 20%-Quorum dabei erreicht?
4. Falls Frage 3 negativ beantwortet wird: Was sind die Gründe dafür und was gedenkt der Magistrat zu tun, um einen Mangel an Sozialwohnungen zu beheben?