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Sachverhalt/Begründung: In drei Rödermärker Kitas ist es zu der Situation gekommen, dass die Rahmenöffnungszeiten von 07:00 – 17:00 Uhr (freitags bis 16:00 Uhr) personell nicht mehr abgedeckt werden können. Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen (vgl. Mitteilungen an den Magistrat vom 19.12.2022 & 26.01.2023):
Kita „An der Rodau“ seit 16.12.2022 Krippe 07:30 – 16:00 Uhr Kita regulär geöffnet
Kita „Zwickauer Straße“ seit 06.02.2023 07:30 – 15:30 Uhr
Kita „Villa Kunterbunt“ seit 06.02.2023 Krippe und Kita 07:30 – 15:30 Uhr
Der vorherrschende Fachkraftmangel und zusätzliche Langzeiterkrankungen in den bestehenden Teams machten diesen Schritt notwendig.
Die Kernzeit kann in allen Häusern entsprechend bedient und das vorhandene Personal effizient geplant werden. Gleichzeitig führt dies dazu, dass Familien, die einen Ganztagsplatz gebucht haben, nur einen Zwei-Drittel-Platz in Anspruch nehmen können. Aktuell sind durchschnittlich 86 Familien betroffen.
Wie in der Mitteilung an den Magistrat vom 05.04.2023 angekündigt, häufen sich die Beschwerden seitens der Elternschaft, die um Rückerstattungen der Kostenbeiträge bitten. Da Rückerstattungen auf Grundlage der noch gültigen Kostenbeitragssatzung nicht möglich sind, wird für den vorangegangenen Zeitraum ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Die tatsächlich angebotene Betreuungszeit liegt bei den Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ im zeitlichen Umfang eines Zwei-Drittel-Platzes (täglich acht Stunden Betreuungszeit). Die Betreuungszeit der Kita „An der Rodau“ beträgt täglich eine halbe Stunde länger. Deswegen wird hier die Rückerstattung entsprechend gekürzt (Beispielrechnung s. Anlage).
Im Zuge der Satzungsänderung der Kostenbeitragssatzung der Kitas in Rödermark, wird deshalb folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben.
Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung:
Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.
Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.
Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Ja Anlage
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