Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Um eine Rückerstattung von Kostenbeiträgen auf Grundlage der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark zu ermöglichen, müssen die Regelungen in § 6 (Abwicklung der Kostenbeiträge) entsprechend der beigefügten Vorschläge (siehe Synopse) angepasst werden.
In diesem Zusammenhang soll der anlässlich der Corona-Pandemie eingefügte § 3 a gestrichen werden. Die vorgenannten Regelungen in § 6 können in vergleichbaren Situationen Anwendung finden.
Die geplanten Veränderungen können der beigefügten Synopse sowie dem Entwurf der Änderungssatzung entnommen werden. Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 4. Änderung - wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja Die Höhe von möglichen Gebührenausfällen aufgrund des § 6 kann nicht vorhergesehen werden. /He, 21.06.23
Anlagen - Synopse zu den geplanten Satzungsänderungen - Entwurf der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – 4. Änderung -
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