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Sachverhalt/Begründung: Auch in der Schulkinderbetreuung besteht nun die Möglichkeit Zukaufstunden anzubieten. Aus diesem Grund soll § 2 der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark entsprechend geändert werden.
Die geplanten Anpassungen (Streichungen und Änderungen) des § 2 werden auf einer Übersicht dargestellt. Die Kostenbeitragssatzung soll gemäß dem beigefügten Satzungsentwurf geändert werden. Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 7. Änderung – wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja Anlagen - Übersicht zur geplanten Anpassung des § 2 - Entwurf der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 7. Änderung -
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