Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines ca. 8,0 ha großen Gewerbegebiets gemäß § 8 Baunutzungsverordnung geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geringfügig verändert. Er umfasst zusätzlich Abschnitte der öffentlichen Verkehrsflächen der Frankfurter Straße sowie der Kapellenstraße.
Im Zeitraum vom 15.11. bis 10.12.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Nachdem die Behandlung der Äußerungen bzw. Stellungnahmen beschlossen worden ist, kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom 31.05.2023 dar.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke 9, 10, 11, 107/3, 108/1, 109/2, 111/1, 112/1, 113/1, 114/1, 115/1, 116/1, 117, 118, 119, 120/1, 120/2, 121, 122, 123/1, 124/1, 126/1, 158/1 (tw.), 165/2, 166 (tw.), 182/3, 183/1, 193 (tw.), 198/ 2, 230/2, 246/1, 248/1, 249/4 (tw.), 250/2 (tw.), 251/1, 251/2, 252/1, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 264, 265, 266/2, 275/1 (tw.), 276, 277 (tw.), 278 (tw.), 279 sowie 280 (tw.). Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Anlage_01_A32_Entwurf_Bebauungsplan_Planzeichnung_31.05.2023 Anlage_02_A32_Entwurf_Bebauungsplan_textliche_Festsetzungen_31.05.2023 Anlage_03_A32_Entwurf_Begründung_31.05.2023 Anlage_04_A32_Entwurf_Umweltbericht_20.06.2023 Anlage_05_A32_Entwurf_Umweltbericht_Bestandskarte_31.05.2023 Anlage_06_A32_Entwurf_Umweltbericht_Ersatzflächen_Artenschutz_31.05.2023 Anlage_07_A32_Entwurf_Umweltbericht_Grabenverlegung_06.2023 Anlage_08_A32_Fachbeitrag_Artenschutz_Juli_2022 Anlage_09_A32_Schalltechnische_Untersuchung_11.05.2023 Anlage_10_A32_Verkehrsuntersuchung_04.10.2022 Anlage_11_A32_Geo-_und_abfalltechnischer_Bericht_02.12.2022 Anlage_12_A32_Hydrogeologisches_Gutachten_04.10.2022 Anlage_13_A32_Fachbeitrag_Bodenschutz_07.06.2023 Anlage_14_A32_Klimaexpertise_April_2023
Digitale Einsichtnahme (Allris) erbeten
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||